Biogas

Strom, Kraftstoff, Dünger

Nach 20 Jahren endet die erste EEG-Förderperiode. Für einen Weiterbetrieb können Betreiber von Biogasanlagen unterschiedliche Wege gehen.

Das Fazit liest sich einfach: Wenn eine Biogasanlage baulich und technisch fit ist, lässt sie sich auch nach Ablauf der ersten 20-jährigen Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wirtschaftlich erfolgreich weiterbetreiben. Doch der Weg dahin will gut durchdacht und geplant sein. Betreiber sollten möglichst frühzeitig, etwa ab dem 15. Betriebsjahr beginnen, über ­eine Anschlusslösung nachzudenken und dabei nicht nur auf die Anlage schauen, sondern auch überlegen, wer sich über mindestens zehn weitere Jahre um die Anlage kümmern kann und will.

Strom oder Kraftstoff

Einige Weiterbetriebsoptionen:

  • Insbesondere für Anlagen ­kleiner 500 kWel ist die Flexibilisierung und Teilnahme am EEG-Ausschreibungsverfahren eine relativ einfach umsetzbare und gewinnversprechende Option für die nächsten zehn Jahre. Der Wärmeverkauf kann Zusatzeinnahmen bringen.
  • Für Biogasanlagen über 500 kWel und gegebenenfalls für kleinere Anlagen, die über ein Rohbiogasnetz verbunden sind, kommt die Herstellung von Biomethan in Betracht. Voraussetzung ist der Bau einer (teuren) Gasaufbereitungsanlage und in den meisten Fällen auch ein Anschluss an das öffentliche Gasnetz. Biomethan lässt sich in BHKW einsetzen. Besonders vielversprechend ist jedoch die Vermarktung als Kraftstoff. Hier lassen sich über die Treibhausgas (THG)-Quote Zusatzeinnahmen erzielen. Denn jeder, der in Deutschland Kraftstoffe in den Verkehr...