Für Spirotetramat wurden noch für weitere Gemüsekulturen die Rückstandshöchstgehalte (RHG) angepasst. Die neuen Werte der Verordnung (EU) Nr. 2021/644 gelten für alle Erzeugnisse, die nach dem 10. November 2021 hergestellt (geerntet) werden.
Für Spirotetramat wurden noch für weitere Gemüsekulturen die Rückstandshöchstgehalte (RHG) angepasst. Die neuen Werte der Verordnung (EU) Nr. 2021/644 gelten für alle Erzeugnisse, die nach dem 10. November 2021 hergestellt (geerntet) werden.