Gemüsebau

Spirotetramat: Absenkung Rückstandshöchstgehalte

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 15 vom 12.05.2021

Für Spirotetramat wurden noch für weitere Gemüsekulturen die Rückstandshöchstgehalte (RHG) angepasst. Die neuen Werte der Verordnung (EU) Nr. 2021/644 gelten für alle Erzeugnisse, die nach dem 10. November 2021 hergestellt (geerntet) werden.