Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 30. Juni 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Floramite 240 SC mit dem Wirkstoff Bifenazat für verschiedene Anwendungen widerrufen. Diese Anwendungen sind ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr zulässig.
Im Gemüsebau sind davon die folgenden Anwendungen betroffen:
Anwendungsnummer |
Kultur |
Schadorganismus |
006823-00/00-003 |
Zucchini, Aubergine, Gurke |
Spinnmilben |
006823-00/00-004 |
Tomate, Gemüsepaprika |
Spinnmilben |
006823-00/00-005 |
Zucchini |
Spinnmilben |
006823-00/00-006 |
Gemüseparika, Tomate, Gurke, Aubergine |
Spinnmilben |
Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/698 bestimmt, dass bei Pflanzenschutzmitteln mit Bifenazat nur noch Anwendungen in nicht genießbaren Kulturen in dauerhaft errichteten Gewächshäusern zugelassen werden dürfen.