Wochenblatt-Seminar am 2. September

So gelingt die Umnutzung

Neue Regeln im Baurecht erleichtern die Umnutzung einst landwirtschaftlich genutzter Gebäude. Wie Sie die Chancen nutzen, zeigt ein Online-Seminar vom Wochenblatt am 2. September.

Der Titel des Gesetzes ist sperrig, die Botschaft einfach: Das Anfang Mai vom Bundestag verabschiedete Baulandmobilisierungsgesetz soll den Bau von Wohnungen beschleunigen. Einige Aspekte berühren auch die Umnutzung einst landwirtschaftlich genutzter Gebäude.

Was bedeutet das für die Praxis? Das ist die Kernfrage des Online-Seminars, zu dem das Wochenblatt am Donnerstag, 2. September, von 19 bis 20.30 Uhr einlädt. Drei ausgewiesene Fachleute werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern, Planungsschritte skizzieren und den Blick auf Finanzierung und Förderung lenken.

  • Sonja Friedemann ist Justiziarin beim Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) und beantwortet seit Jahren baurechtliche Fragen der Wochenblatt-Leserinnen und -Leser.
  • Edda Sührig vom Planungsbüro Pauer in Münster hat sich auf die Umnutzung einst landwirtschaftlicher Gebäude spezialisiert.
  • Bernhard Post ist einer von zwei Geschäftsführern der Westfälisch-Lippischen Versicherungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft und Experte in Finanzierungsfragen.

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Das Online-Seminar unter dem Titel „So gelingt die Umnutzung“ findet am Donnerstag, 2. September, von 19 bis 20.30 Uhr über Zoom statt. Rechtsexpertin Sonja Friedemann vom WLV, Diplom-Ingenieurin Edda Sührig (Innenarchitektin) und Finanzierungsfachmann Bernhard Post erläutern, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, was baulich zu beachten ist und welche Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung es gibt. Nach kurzen Vorträgen beantworten die Fachleute Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

  • Online-Seminar: „So gelingt die Umnutzung“
  • Datum: 2. September, 19 Uhr bis 20.30 Uhr.
  • Teilnahmegebühr: 25 €,Wochenblatt-plus-Abonnenten zahlen 12,50 €
  • Anmeldung: bis Mittwoch, 1. September, nur online unter www.wochenblatt.com/umnutzung

Nach der Anmeldung schicken wir Ihnen den Link per E-Mail zu.

Sonja ­Friedemann, Justiziarin beim WLV, Spezialistin für Bau- und Immissionsschutzrecht (Bildquelle: WLV)

Was hat sich durch das Baulandmobilisierungsgesetz geändert, das Umnutzungen von ehemaligen Maschinenhallen, Ställen und Co. erleichtert?

Friedemann: Nach jahrelangen Debatten hat es nun eine Erleichterung für die Umnutzung ehemaliger Wirtschaftsgebäude auf (ehemaligen) landwirtschaftlichen Betrieben gegeben. Alle Gebäude, die einmal als landwirtschaftlich dienende Gebäude genehmigt wurden, dürfen Sie nun mehrfach statt wie bisher nur einmal umnutzen. Zudem dürfen Sie nun – zusätzlich zum Betriebsleiter- oder Altenteilerwohnhaus – bis zu maximal fünf statt vorher drei Wohnungen pro Hofstelle in ehemaligen Wirtschaftsgebäuden einrichten. Durch diese neuen Regelungen sind die Eigentümer nicht mehr gezwungen, bei Aufgabe der Landwirtschaft für immer und ewig über die Nutzung zu entscheiden, sondern können in Ruhe überlegen und erproben, wie sie ihre Hofstellen gestalten und nutzen wollen.

Edda Sührig, Diplom-Ingenieurin (Innenarchitektin) im Planungsbüro Pauer in Münster (Bildquelle: pauer.GmbH)

Was sind baulich die größten Herausforderungen bei Umnutzungen?

Sührig: Ziel ist immer, den Charakter des Gebäudes zu erhalten und trotzdem ein neues, attraktives ‚Innenleben‘ zu schaffen, für einen Hofladen, Büros oder andere gewerbliche Nutzungen, Wohnungen, Ferienwohnungen oder Ähnliches. Landwirtschaftliche Gebäude haben oft viele schöne Besonderheiten, wie hohe Decken, große Toreinfahrten und gut proportionierte Fenster. Andererseits steht aber meistens eine (zu) große Fläche für die neue Nutzung zur Verfügung und auch die Gebäudebreite erfordert eine gute Planung, damit ausreichend Tageslicht ins Innere gelangen kann. Außerdem muss auf die Qualität der vorhandenen Bausubstanz und die vorherige Nutzung geschaut werden. Geht es etwa um ein Stallgebäude, ist eine Sanierung oft aufwendiger, weil Gerüche und Rückstände raus müssen. Und natürlich müssen am Ende alle gesetzlichen Anforderungen an Statik, Brandschutz und Schallschutz erfüllt werden. Auch diese Aufgaben sind vielfach nicht nach ‚Standard‘ zu lösen.

Bernhard Post, Westfälisch-Lippische Versicherungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft (Bildquelle: WVU)

Wie viel Förderung ist „drin“ beim Umbau eines alten Stalles oder einer Maschinenhalle zu Ferien- oder sonstigen Wohnungen? Und worauf muss man achten?

Post: Wenn eine Immobilie auf dem Hof zu beispielsweise Ferienwohnungen umgebaut werden soll, kann man Fördermittel für die Umbaukosten beantragen. Dabei dürfen Sie – wie eigentlich immer bei öffentlichen Förderungen – nicht mit der Maßnahme beginnen, bevor die Fördermittel zugesagt sind. Sie dürfen aber durchaus vorab einen Architekten mit der Planung beauftragen und auch zum Beispiel einen Teilabriss vornehmen oder das Gebäude entkernen. Denn Ersteres ist zwingend nötig für die Antragstellung und Letzteres wird sowieso nicht gefördert. Dabei gibt es ganz unterschiedliche „Töpfe“, aus denen Sie Fördermittel beantragen können. Die Gesamtförderung beträgt durchaus bis zu 35% der anfallenden Kosten.

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