Anmelden und absichern

Schweine als Hobby: Strenge Regeln

Auch wer nur wenige Schweine oder Minipigs hält, muss einige Vorgaben beachten. Welche das sind, erklärt der Leiter des Veterinäramtes beim Kreis Soest, Prof. Dr. Wilfried Hopp.

Nach Recherchen der Tier­seuchen­kasse (TSK) sind in Nordrhein-Westfalen derzeit mehr als 3000 Schweine-Kleinsthaltungen registriert. Und es kommen regelmäßig noch weitere Interessierte hinzu. Welche Punkte legen Sie diesen als amtlicher Veterinär ans Herz?

Auch wenn Schweine als Heim- bzw. Hobbytier oder zum Zweck der späteren Hausschlachtung gehalten werden, gelten für sie die gleichen rechtlichen Bestimmungen, wie für ihre Artgenossen in landwirtschaftlichen Betrieben:

  • Laut Tiergesundheitsrecht muss die Schweinehaltung bei der TSK und dem zuständigen Veterinäramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt angezeigt werden.
  • Die Tiere selbst sind mit einer zugeteilten Ohrmarke dauerhaft und eindeutig zu kennzeichnen. Der Besitzer muss ein Bestands­register mit Zu- und Abgängen führen. Zusätzlich ist jede Übernahme von Schweinen aus anderen Haltungen oder von anderen Personen in der HIT-Datenbank zu dokumentieren.
  • Denken Sie auch daran, dass die Schweine mal krank werden können. Dann müssen sie behandelt werden. Jeder (Hobby-)Schweinehalter sollte sich also für den Fall der Fälle nach einem Tierarzt umschauen. Behandlungen mit Antibiotika sind zudem im Arznei­mittel-Bestandsbuch einzutragen.

In der professionellen Nutztierhaltung sind etliche Pflichten durch die Schweinehaltungs­hygieneverordnung geregelt. Gilt diese auch für Kleinsthaltungen?

Die...


Mehr zu dem Thema