DEULA bietet Baukasten

Quereinsteiger für neuen Job qualifizieren

Egal ob Landwirt- oder Straßenwärter-Azubi: Ein Lehrgang bei der DEULA Westfalen-Lippe in Warendorf steht bei fast allen auf dem Programm. Aktuell sind Quereinsteiger eine wachsende Zielgruppe.

„Gelernte Mitarbeiter gibt es immer weniger“, betont Karin Kirchner, Bildungsberaterin bei der DEULA. Inzwischen fänden auch Ungelernte in vielen Branchen zügig einen Job, ganz ohne Umweg über eine von der Agentur für Arbeit in die Wege geleitete Weiterbildung.

Deshalb melden sich inzwischen immer häufiger Arbeitgeber bei der DEULA, die ihre Mitarbeiter qualifizieren wollen. Sie kommen aus dem Garten- und Landschafts- oder Tiefbau, selten aus der Landwirtschaft und immer häufiger aus der Logistik. Renner unter den Weiterbildungen ist nach wie vor der Lkw-Führerschein, gefolgt von Baumarbeiten und der Neuanlage von Gärten.

Bis zu 100% Förderung sind drin

„Betriebe haben Sorge, dass die Fortbildungen aufwendig und teuer sind“, berichtet ­Karin Kirchner. Deshalb berät die DEULA intensiv zu Fördermöglichkeiten – für kleine Betriebe schießt die Agentur für Arbeit bis zu 100 % zu.

Eine Hilfe sind auch die „Modulbaukästen“. In ihnen sind für „Grüne Berufe“, Lohnunternehmen und den Bereich „Kraftverkehr & Logistik“ zertifizierte und damit förderfähige Kurse aufgeführt. Die meisten laufen bei der DEULA sowieso. Karin Kirchner geht davon aus, dass der Bereich in Zukunft weiteren politischen Rückenwind bekommt. Ein neuer Gesetzentwurf zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung liegt schon auf dem Tisch.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Der Name ist sperrig, das Konzept einfach: Auf Grundlage des Qualifizierungschancen-Gesetzes fördert die Agentur für Arbeit eine Vielzahl von Kursen, Seminaren und Lehrgängen.

Für Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sind bis zu 100 % Zuschuss zu den Lehrgangskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt drin. Bei bis zu 249 Mitarbeitern sinken die Anteile jeweils auf 50 %. Vier Bedingungen gibt es für eine Förderung:
- Die Anbieter der Fortbildungen und ihre Kurse müssen zertifiziert sein.
- Mindestens 121 Unterrichtseinheiten sind Pflicht.
- Der Mitarbeiter muss Quereinsteiger, ungelernt oder seit mindestens vier Jahren mit seiner Ausbildung fertig sein.
- Die Fortbildung oder Reihe von Fortbildungen muss innerhalb von 24 Monaten ­abgeschlossen sein.
Wichtig: Der Antrag an die Agentur für ­Arbeit muss vor Beginn des Lehrgangs ­gestellt werden.

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