Preisgefälle

Notierungen für Großvieh sind interpretationsbedürftig

Das Preisgefälle zwischen den amtlichen Notierungen für Großvieh in Niedersachsen und NRW sorgt für Diskussionen unter den Mästern.

Die amtliche Notierung für Schlachtrinderhälften in Deutschland wirft immer wieder Fragen bei den Rinderhaltern auf. Das gilt für den Vergleich innerhalb der Notierungsregionen und bezüglich der Großviehnotierung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften (VEZG).

Die amtliche Notierung spiegelt die Preise „frei Eingang Schlachtstätte“ wider. Das ist nicht der Preis für den Landwirt, sondern für den Einsender, also die Erzeuger­gemeinschaften, Genossenschaften oder den Viehhandel. Da die „Vorkosten“ im Regelfall die Schlachtvorkosten des Schlachtbetriebes und den Transport nicht abdecken, ziehen die Einsender noch etwas vom Schlachterlös ab.

Vergleich der Bundesländer

Vergleicht man die Notierungen nach Bundesländern, so fallen Unter­schiede auf:

  • Zwischen Bayern und Baden-Württemberg/Rheinland-Pfalz gibt es zum Teil erhebliche Gefälle bei Bulle und Kuh in die eine oder ­andere Richtung. Es fehlt an Informationen, warum das so ist.
  • In Schleswig-Holstein liegen die Erlöse unter denen in Niedersachsen, weil die Strecken zum Schlachtbetrieb so weit sind.
  • Stein des Anstoßes für viele Diskus­sionen ist das Preisgefälle bei den Jungbullen zwischen Niedersachsen und NRW in den vergangenen Monaten, vor allem im Herbst 2022.

Auffällig in NRW ist, dass der R2-Bulle oft auf dem gleichen ­Niveau wie der U3-Bulle liegt. Das ist seit Jahrzehnten so und liegt wohl an den Preisvereinbarungen zwischen Einsendern und Schlachtbetrieben, bei denen für R2- und U3-Jungbullen der gleiche Erlös ausgehandelt wurde.

NRW: Viele Programmbullen

In den vergangenen Monaten lag das Preisniveau der Jungbullen in NRW – speziell der besseren Kategorien – deutlich über dem von Niedersachsen. Weitgehender Grund: In Niedersachsen werden kaum Programmbullen geschlachtet, in NRW hingegen viele. Darunter sind ITW-Jungbullen mit Haltungsform 3 und 4, spezielle Strohprogramme und Biobullen.

Nach internen Auswertungen liegt der Preiszuschlag für diese Jungbullen im Durchschnitt bei etwa 22 Cent/kg Schlachtgewicht. Diese Beträge fließen in die Notierung ein. Bei etwa 550 bis 700 Programmbullen pro Woche – im Sommer weniger, im Spätherbst mehr – führt das bei einer Wochenschlachtung von etwa 4000 bis 4500 Bullen in NRW zu ­einem erkennbar höheren Preisniveau.

So liegt das NRW-Preisniveau im Jungbullenbereich nicht selten um 4 bis 9 Cent/kg über dem von Niedersachsen. „Schnittkäufe“ von Jungbullenpartien heben das Niveau der R3-Bullen ebenfalls an, weil die R3-Bullen in diesen Partien wie die U2/3- und R2-Bullen bezahlt und mit entsprechenden Preisen in die amtliche Notierung gemeldet werden. Solche Käufe zum „Einheitspreis“ sind in NRW wahrscheinlich auch deutlich häufiger als in Niedersachsen.

Fehlt noch der Vergleich zur VEZG-Notierung. Diese beinhaltet keiner­lei Programmpreiszuschläge. Als Preisorientierung für den Standard-QS-Bullen ist sie daher ge­eigneter.

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