Gemüsebau

Notfallzulassung für Tutavir in Tomaten

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 21 vom 22.06.2021

Tutavir mit dem Granulosevirus Phthorimaea operculella Granulovirus hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 gegen Tomatenminiermotten in Tomaten erhalten. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf den Zeitraum vom 21. Juni 2021 bis zum 18. Oktober 2020.

Die zugelassene Menge wird auf 400 Liter Tutavir ausreichend für ca. 200 ha Tomatenanbau unter Glas begrenzt.
Da es sich bei Tutavir um ein Naturprodukt handelt, muss unbedingt auf die Temperatur bei der Lagerung geachtet werden. Naturprodukte reagieren häufig bei falscher Lagerung auf verringerte Haltbarkeit und reduzierte Wirksamkeit. Tutavir darf z. B. nicht im Gewächshaus gelagert werden, da hier die Temperaturen zu hochsteigen. Optimal ist eine kühle Lagerung bei 5°C. Durch die Lagerung bei Raumtemperatur (20°C) sinkt die Haltbarkeit auf 3 Monate.

Anwendungsbestimmungen SS110-1, SS530, SS610, SS2101

Auflagen SP1, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, NB6641 (B4)


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