Das Herbizid PROMAN mit dem Wirkstoff Metobromuron (500 g/l) hat erneut eine Notfallzulassung für die Anwendung in Feldsalat erhalten. Die 120-Tage-Befristung gilt für eine Anwendung im Freiland in der Zeit vom 22. Juni 2022 bis zum 19. Oktober 2022 und für die Anwendung im Gewächshaus im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 29. Dezember 2022. Es ist darauf zu achten, dass für die Notfallzulassung eine separate Menge abgepackt und etikettiert wird und dass auch nur diese Ware im Rahmen der Notfallzulassung eingesetzt werden darf. Nach dem Ablauf des Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführten Indikationen ein Anwendungsverbot. Die zugelassene Menge wird auf 2.400 Liter begrenzt.
Anwendungsbestimmungen:
NW468, NW642-1, SS110-1, SS2101, SS610
Ohne Kodierung:
- Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbrin-gung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels im Gewächshaus.
- Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflan-zen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. Nach 28 Tagen ist für weitere 36 Tage lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
- Zum Schutz von Anwohnern (Kind) muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
- Nach dem Ausbringen des Mittels ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dritte Personen, insbesondere Kinder, die Behandlungsfläche nicht betreten.
- Auflagen, Hinweise: NW261, NW262, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS204, NB6641 (B4)