Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau wurde das Herbizid PROMAN, mit dem Wirkstoff Metobromuron (500 g/l), als Notfallzulassung erneut für die Anwendung in Feldsalat zugelassen. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf den Zeitraum vom 29. Juni 2021 bis zum 27. Oktober 2021.
Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beanstandet werden.
Auflagen:
NW261, NW262, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS204, NB6641 (B4)
Anwendungsbestimmungen:
NW468, NW642-1, SS110-1, SS2101, SS610, ohne Kodierung:
- Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels im Gewächshaus.
- Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. Nach 28 Tagen ist für weitere 36 Tage lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
- Zum Schutz von Anwohnern (Kind) muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
- Nach dem Ausbringen des Mittels ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dritte Personen, insbesondere Kinder, die Behandlungsfläche nicht betreten.