Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau wurde das Herbizid PROMAN, mit dem Wirkstoff Metobromuron (500 g/l), als Notfallzulassung erneut für die Anwendung in Feldsalat zugelassen. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf den Zeitraum vom 26. Februar 2021 bis zum 25. Juni 2021. Es ist darauf zu achten, dass für die Notfallzulassung eine separate Menge abgepackt und etikettiert wird und dass auch nur diese Ware im Rahmen der Notfallzulassung eingesetzt werden darf. Nach dem Ablauf des Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführten Indikationen ein Anwendungsverbot.
Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Metobromuron Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beanstandet werden.
Auflagen:
NW261, NW262, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS204, NB6641 (B4)
Anwendungsbestimmungen:
NW468, NW642-1, SS110-1, SS2101, SS610, ohne Kodierung:
- Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Aus-bringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels im Gewächshaus.
- Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandel-ten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. Nach 28 Tagen ist für weitere 36 Tage lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
- Zum Schutz von Anwohnern (Kind) muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
- Nach dem Ausbringen des Mittels ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dritte Perso-nen, insbesondere Kinder, die Behandlungsfläche nicht betreten.