Das Herbizid Asulox mit dem Wirkstoff Asulam (400 g/l) wurde erneut als Notfallzulassung für die Anwendung in Spinat und frischen Kräutern (Petersilie) zugelassen. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf den Zeitraum vom 23. September 2021 bis zum 20. Januar 2022.
Die zugelassene Menge wird auf 2.800 Liter begrenzt. Nach dem Ablauf des Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführten Indikationen ein Anwendungsverbot.
Anwendungsbestimmungen: NW470, NW609-1, NT109, SF266, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS2202, SS520, SS530, SS610
Auflagen: NW262, NW265, EB001-2, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SS206 Sonstige Hinweise: NB 6641 (B4)
Ohne Kodierung: Die Rückstände auf dem Erntegut dürfen 0,01 mg/kg nicht überschreiten. Dies ist durch den Anwender sicherzustellen.
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen
geprüft werden.