Das Herbizid Asulox mit dem Wirkstoff Asulam (400 g/l) wurde als Notfallzulassung für die Anwendung in Spinat, frischen Kräutern und Wolligem Fingerhut zugelassen. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf die Anwendung in den unten angegebenen Zeiträumen. Die zugelassene Menge wird auf 16.100 Liter, ausreichend für 3.500 ha Spinat, 300 ha Spinat zur Saatguterzeugung und 300 ha frischen Kräutern und Wolligem Fingerhut, begrenzt. Nach Ablauf des Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführten Indikationen ein Anwendungsverbot.
Anwendungsbestimmungen: NW470, SF266, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS2202, SS520, SS530, SS610, NW609-1 (außer Spinat zur Saatguterzeugung), NW642-1 (nur Spinat zur Saatguterzeugung), NT109, NT103
Ohne Kodierung: Die Einhaltung der geltenden Rückstandshöchstgehalte (0,05* mg/kg für Spinat und 0,1* mg/kg für frische Kräuter) der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ist durch den Anwender sicherzustellen.
Auflagen: NW262, NW265, EB001-2, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SS206
Sonstige Hinweise: NB 6641 (B4)
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
Die Einhaltung der geltenden Rückstandshöchstgehalte ist sicherzustellen. Die Einhaltung der geltenden Beurteilungsregeln über Rückstände an Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln in den einschlägigen Arzneibüchern ist ebenfalls sicherzustellen.