Das BVL hat neue Zulassungen und Zulassungserweiterungen für den Gemüsebau erteilt.
Gnatrol SC für Gemüsejungpflanzen im Gewächshaus gegen Trauermücken zugelassen. Das biologische Mittel enthält Bacillus thuringiensis subsp. israelensis (Serotyp H-14) AM65-52 und ist für den ökologischen Anbau zulässig.
Auch neu in Deutschland und im Gemüsebau ist Exalt mit dem Wirkstoff Spinetoram. Der Wirkstoff gehört zu der Gruppe der Spinosyne (IRAC-Gruppe 5) und wird in der Pflanze translaminar verlagert. Exalt hat eine Kontakt- und Fraßwirkung und kontrolliert Insekten aus den Gruppen der Lepidoptera, Diptera, Thysanoptera und Coleoptera. Es hat eine gute Wirkung gegen Thrips, Blattminierer, Weiße Fliegen und Schmetterlingsraupen.
Corteva klärt aktuell, wann Ware für Deutschland vermarktet werden kann. Als Gebinde ist eine 1- oder 2-Liter-Flasche angedacht.
Aufgrund des hohen Gefährdungspotenzial für aquatische Organismen wurden folgende Anwendungsbezogene
Anwendungsbestimmungen erteilt:
NW803
Zum Schutz von Gewässerorganismen darf bei Kultur im gewachsenen Boden die Anwendung nur auf nicht drainierten Flächen erfolgen.
NW820
Zum Schutz von Gewässerorganismen darf die Anwendung des Mittels im Gewächshaus bei Kultursystemen mit Kreislaufbewässerung (Zirkulations- und Anstaubewässerung oder Hydroponik) nur erfolgen, wenn möglicherweise mit dem Mittel kontaminierte Abwässer nicht direkt in Gewässer abgeleitet, sondern durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Abwasserrechts fachgerecht entsorgt werden.
Beachten Sie besonders folgende AWB zum Anwender/Arbeiterschutz:
SF275-21GE
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zutragen.
SS2101 + SS2202
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten + bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Tabelle und den Gebrauchsanweisungen. Beachten Sie die Auflagen und Anwendungsbestimmungen.
F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.