Meldepflicht Wirtschaftsdünger

Meldepflicht: Post von der Kammer

Landwirte, die im vergangenen Jahr Wirtschaftsdünger aufgenommen haben, bekommen in den kommenden Wochen Post von der Landwirtschafskammer NRW. Die Angaben darin sollten sorgfältig geprüft werden.

Der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter verschickt am 27. Juni Briefe an alle Betriebe, die im Kalenderjahr 2021 Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Mist aufgenommen haben. Enthalten ist der Betriebsspiegel aus dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW, in dem alle gemeldeten Wirtschaftsdüngeraufnahmen für 2021, die bis zum 31. Mai 2022 erfasst wurden, aufgelistet sind. Die Angaben sind zu prüfen und bei Bedarf zu korrigieren, da sie bei Kontrollen dem aufnehmenden Betrieb zugerechnet werden. Bei Fragen helfen die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW.

Aufnahmen ab dem 13. Mai dieses Jahres sind bis Ende Juli vom Empfänger elektronisch im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW zu erfassen. Das schreibt die neue Wirtschaftsdüngernachweisverordnung vor, die zum 13. Mai in Kraft getreten ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.duengung-nrw.de in der Rubrik Meldepflichten Wirtschaftsdünger.

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