FFH-Richtlinie

Mangelnde Umsetzung der FFH-Richtline: EU-Kommission verklagt Deutschland

Die EU-Kommission wirft Deutschland die mangelhafte Umsetzung der FFH-Richtlinie vor. Durch unzureichende Berichterstattung und jahrelanges Aufschieben kommt es nun zur Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Wie die Brüsseler Behörde gestern (18. Februar) mitteilte, hat die Bundesrepublik eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als Schutzgebiete ausgewiesen. Zudem seien die für die einzelnen Gebiete festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar und ermöglichten daher keine ausreichende Berichterstattung.

Schon lange überfällig

Die EU-Kommission geht davon aus, dass es in allen Bundesländern und auch auf Bundesebene allgemeine und anhaltende Praxis war, für alle 4 606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Das habe erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der zu ergreifenden Erhaltungsmaßnahmen.

Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen ist nach Kommissionsangaben in einigen Fällen schon vor mehr als zehn Jahren abgelaufen. 2015 sei ein Aufforderungsschreiben übermittelt worden. Nach eingehender Diskussion mit den deutschen Behörden sei 2019 ein ergänzendes Aufforderungsschreiben verfasst worden, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Februar 2020.

Warnschuss überhört

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) forderte Bund und Länder auf, endlich tätig zu werden. Der mit der begründeten Stellungnahme abgegebene Warnschuss sei offenbar nicht gehört worden, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Jetzt drohten in letzter Konsequenz sogar Strafzahlungen. Der Umweltrechtsreferent des Verbandes, Raphael Weyland, betonte, dass seit dem Inkrafttreten der FFH-Richtlinie drei Jahrzehnte und seit dem Einleiten des Vertragsverletzungsverfahrens sieben Jahre vergangen seien. Es gehe um die Umsetzung von Vorgaben, zu denen sich Deutschland bereits 1992 verpflichtet habe.

Das wird teuer

Aus Sicht des NABU sind zunächst vor allem die Bundesländer am Zug. Diese müssten die Vorgaben systematisch umsetzen; die Bundesregierung müsse dies für die marinen Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee tun. „Wer nicht mit Verboten und Vorgaben arbeiten will, muss Landwirten und Waldbesitzern attraktive Anreize für Naturschutzmaßnahmen bieten“, so Weyland. Dafür würden nach Schätzungen des NABU 1,4 Mrd Euro jährlich gebraucht, die durch die Umschichtung von Agrarzahlungen mobilisiert werden könnten. Die derzeitigen Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums ignorierten das allerdings und riskierten „weitere schmerzhafte Urteile“ des EuGH.