Die ersten Schritte
Gründe für einen Landwirt in den Tourismusbereich einzusteigen gibt es viele. Die häufigsten sind: zusätzliches Einkommen, Nutzung leer stehender Gebäude oder Vereinbarkeit von Familie und Betrieb. Auch freie Arbeitskapazitäten, eine attraktive Lage des Betriebes oder die Lust, Gäste auf seinem Betrieb zu beherbergen, können ein Antrieb zum Schritt in den Betriebszweig Landtourismus sein. Es gibt jedoch wichtige Punkte zu bedenken und beachten, bevor investiert wird.
In den alten Stall sollen Ferienwohnungen gebaut werden? Dann sprechen Sie dies im ersten Schritt innerhalb der Familie ab. Das Vorhaben muss zum Betrieb und zur Familie passen.
Entscheidender Faktor sind die persönlichen Voraussetzungen:
- Sind alle Familienmitglieder damit einverstanden, dass fremde Personen auf den Hof kommen?
- Welchen Stellenwert soll die Vermietung einnehmen?
- Sind Arbeitskapazitäten vorhanden? Wer übernimmt welche Aufgaben, wie Anfragen und Reinigung? Wer kann unterstützen, bei Ausfall durch Krankheit oder Urlaub?
- Welche Zielgruppe soll angesprochen werden? Familien, Großfamilien, Gruppen oder Paare? Radfahrer, Wanderer, Monteure oder Geschäftsreisende?
- Hat die Familie ausreichend Qualitätsbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit?
Auch die betrieblichen Voraussetzungen müssen stimmen:
- Lassen sich Ferienwohnungen/-zimmer und der laufende landwirtschaftliche Betrieb vereinbaren (Abläufe, Sicherheit, Geruch, Arbeitskapazität, Sauberkeit)?
- Welche Investitionen können aus wirtschaftlicher Sicht getätigt werden?
- Wie ist die Infrastruktur? Wie weit ist es zum nächsten Ort/Restaurant oder Ausflugsziel?
Achtung: Rechtliches
Neueinsteiger im Agrotourismus müssen diverse Rechtsvorschriften beachten. Bei den zuständigen Behörden sind die entsprechenden Genehmigungen einzuholen.
Dazu ein kurzer Überblick:
Baurecht: Bei Neueinrichtung von Ferienunterkünften ist eine Umnutzungsgenehmigung bzw. eine Baugenehmigung erforderlich, die beim zuständigen Bauamt eingeholt werden muss. Liegt das Gebäude im Außenbereich, gelten die Bestimmungen des § 35 BauGB. Momentan ist die Nutzungsänderung eines Gebäudes nur einmal möglich. Über eine Gesetzesänderung wird gerade diskutiert. Ohne baurechtliche Genehmigungen sind geplante Vorhaben nicht rechtmäßig.
Steuerrecht: Der Steuerberater prüft, welche steuerlichen Voraussetzungen für Ihren Betrieb gelten. Außerdem ist zu klären, ob das Vorhaben unter die Landwirtschaft fällt oder ein Gewerbe anzumelden ist. Wichtig ist hierbei, auf wessen Namen das Gewerbe läuft.
Versicherungen: Absicherung ist wichtig! Vor Inbetriebnahme des Zusatzangebots "Urlaub auf dem Bauernhof" ist zu klären, ob die bestehenden Betriebsversicherungen mögliche Risiken abdecken. Informieren Sie ebenfalls Ihre Haftpflichtversicherung und Berufsgenossenschaft über den neuen Betriebszweig. Läuft das Gewerbe nicht auf den Betriebsleiter, ist gegebenenfalls eine zusätzliche Krankenversicherung nötig.
Preisangaben-Verordnung: Für die Kommunikation der Preise gibt es Regeln. Laut Verordnung sind alle Preise inklusive der Endreinigung anzugeben. Ausnahme ist die Freistellung der Endreinigung. Falls Sie anbieten, dass Gäste die Endreinigung selbst durchführen, können Sie den Endreinigungspreis gesondert angeben. Hiervon ist jedoch abzuraten, da jeder eine andere Auffassung von "gründliche Reinigung" hat.
Lebensmittel-/Hygienerecht: Bei Verköstigung und Verpflegung gelten die Bestimmungen des Lebensmittel- und Hygienerechts. Vor allem bei der Bereitstellung von Ferienzimmern ohne Küche sollte ein Verpflegungsangebot sichergestellt werden. Eine Abstimmung mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde im Vorfeld ist hierbei sinnvoll.
Wirtschaftlichkeitsberechnung: Bevor erste Steine ins Rollen gebracht werden, sind wirtschaftliche Ziele zu setzen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen. Es ist zu überlegen, wie hoch der Gewinn sein muss, damit sich die Investitionen in Umbau, Einrichtung und Ausstattung positiv auf das Einkommen auswirken. Zu berücksichtigen ist die Qualität der Einrichtung und Ausstattung. Sie ist entscheidend für eine mögliche Sterne-Klassifizierung. Zusätzlich zu den Einnahmen aus der Vermietung kann durch den Verkauf von Zusatzleistungen – wie das Angebot von Stockbrotbacken oder einem Brötchenservice am Morgen – der Umsatz gesteigert werden.
Marketing ist das A und O
Damit die Ferienunterkünfte letztendlich gebucht werden, ist das Angebot nach außen zu kommunizieren. Das Marketing sollte immer auf den Betrieb und die Zielgruppe abgestimmt sein. Ein Muss ist ein gut durchdachter und gut geplanter Internetauftritt mit eigener Webseite und professionellen Bildern, Einträgen auf Landtourismusplattformen und die Vernetzung zum regionalen Tourismusverband. Flyer oder Visitenkarten ergänzen die Werbung.
Wichtig ist, dass immer die Besonderheit Ihres Betriebes herausgestellt wird. Und klären Sie die Frage: Warum sollen die Gäste genau auf Ihren Hof kommen?
Tipps & Tricks
- Halten Sie die Größen der Wohnungen variabel, beispielsweise mithilfe einer Zwischentür, die zwei Wohnungen trennt und gegebenenfalls bei größeren Gruppen geöffnet werden kann.
- Bieten Sie Ihren Gästen immer einen Außenbereich (Terrasse oder Balkon). Für viele Gäste ist das beim Bauernhof- und Landurlaub selbstverständlich.
- Seien Sie Ihr eigener Gast. Übernachten Sie selbst in Ihrer Wohnung und finden so heraus, was fehlt.
- Machen Sie Urlaub auf anderen Urlaubshöfen. Bei der Suche hilft www.landservice-nrw.de.
- Halten Sie den Reinigungsaufwand gering, zum Beispiel durch Duschmauern anstatt Glaswände.
- Moderne Technik erleichtert die Arbeit, zum Beispiel eine automatische Heizungssteuerung oder Türcode statt Schlüssel.
- Prüfen Sie die Kapazitäten Ihrer Wasser- und Abwasserversorgung vor dem Bau.
- Als Gastgeber sind Sie dazu verpflichtet, von jedem Gast einen Meldeschein zu erfassen und diesen mindestens ein Jahr aufzubewahren. Achten Sie dabei auf den Datenschutz.
- Ein kostenloser WLAN-Zugang wird heutzutage vorausgesetzt.