Düngeverordnung
Zentrale Infostelle für Rote Gebiete
Die Landwirtschaftskammer NRW richtet eine zentrale Infostelle für Landwirte ein.
Die Ausweisung der Kulissen der nitratbelasteten und eutrophierten Gebiete in NRW nach § 13 Düngeverordnung hat in der landwirtschaftlichen Praxis zu vielen Fragen geführt. Zudem sind durch die Neuberechnung der Gebietskulisse zum 1. März 2021 Flächen herausgefallen und andere hineingekommen. Zur Klärung offener Fragen hat die Landwirtschaftskammer NRW eine Zentrale Infostelle Gebietsausweisung unter der Leitung des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Die Infostelle recherchiert Hintergrunddaten, koordiniert die beteiligten Behörden und stellt die Informationen in verständlicher Form für den Landwirt zusammen.
Die Kontaktaufnahme ist per Mail unter gebietsausweisung@lwk.nrw.de möglich.