Ausreiten in NRW
Wo darf man Reiten?
Grundsätzlich ist in NRW das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen und auf allen gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Aber ... - was sollten Reiter wissen?
Wo Reiter sich mit ihren Pferden bewegen dürfen, regelt das Landesnaturschutzgesetz. Grundsätzlich ist in NRW das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen und auf allen gekennzeichneten Reitwegen erlaubt.
Hier ist Reiten erlaubt ...
In der freien Landschaft dürfen private Straßen und Wege beritten werden. Im Wald dürfen Reiter „Fahrwege“, also befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege, mit ihren Pferden nutzen.
... hier verboten
In Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen ist das Reiten außerhalb von Straßen und Wegen verboten. Zuständige Behörden können die Reitregelungen ausweiten oder einschränken. Darum sollte jeder Reiter die Regelung in seinem Umfeld kennen bzw. sich bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erkundigen.
Führen oder reiten?
Wer trotz Verbote in Schutzgebieten außerhalb von Straßen oder Wegen reitet oder führt, handelt ordnungswidrig. Das Reitverbotsschild gemäß StVO besagt: Auf diesem Weg darf nicht geritten werden. Führen ist erlaubt. Führen und reiten sind unterschiedliche Handlungen. In NRW ist das Führen auf allen Wegen im Wald zulässig.
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