Insektenschutzgesetz

WLV überreicht Resolution

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband hat in einer Resolution Forderungen an NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser formuliert.

Vetreter des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV) haben heute eine Resolution zum Insektenschutzgesetz an NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser übergeben. Darin fodern sie:

  • Zügige Umsetzung des neuen GAK Fördergrundsatz/Erschwernisausgleiches durch das Land NRW.
  • Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten: Klarstellung in welchen Zonen dieser Gebiete das Verbot gilt. Ein Verbot von Glyphosat in Wasserschutzgebieten Zone 3 und in den Schutzonen B der Heilquellenschutzgebiete wird abgelehnt!
  • Anwendungsverbote (Herbzide, Insektizide) in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG. Der WLV fordert eine Klarstellung, wie mit Betrieben umgegangen wird, deren gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche in diesen Gebieten liegt.
  • In FFH-Gebieten außerhalb von Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationale Naturmonumente oder Naturdenkmäler soll auf Ackerflächen bis zum 30. Juni 2024 mittels freiwilliger Vereinbarungen und Maßnahmen eine Bewirtschaftung ohne Anwendung der genannten Herbizide und Insektizide erreicht werden. Der WLV erwartet, dass das Land NRW diese Option zu prüft und anwendet.
  • Anwendung an Gewässern
  • Generelle Regelung: Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel an Gewässern in einem Abstand von 10 m ab der Böschungsoberkante.
  • Ausnahme vom Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln bei einer geschlossenen, ganzjährig begrünten Pflanzendecke in einem Abstand von 5 m. Ausgenommen sind generell kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. Der WLV fordert eine zügige Klarstellung zur Gewässerdefinition!
  • Der WLV erwartet, dass die Landwirte, die bereits freiwillige Maßnahmen wie Uferrandstreifen oder Blühflächen umsetzen, für dieses Engagement nicht mit Förderkürzungen aufgrund der neuen Regeln zum Pflanzenschutz bestraft werden.

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