Aktionsprogramm Insektenschutz

WLV kritisiert Insektenschutzgesetz

Der WLV befürchtet gravierende Eingriffe in die Bewirtschaftung und das Eigentumsrecht auf den landwirtschaftlichen Betrieben.

In den nächsten Tagen steht die Entscheidung des Bundeskabinetts über das Insektenschutzgesetz an. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) befürchtet eine massive Belastung für die heimische Landwirtschaft. In einer Pressemitteilung des Verbandes heißt es, man befürchte nicht nur gravierende Eingriffe in die Bewirtschaftung und das Eigentumsrecht auf den landwirtschaftlichen Betrieben.

Verlässlichkeit in Frage gestellt

"Die jetzt vorgesehenen, umfangreichen entschädigungslosen Eingriffe zerstören jedoch den Glauben der Landwirte an Zusagen der Politik, die bei der Ausweisung von Schutzgebieten immer wieder versichert hatte, dass sie Naturschutzauflagen mit den betroffenen Betrieben abstimmen und die dadurch verursachten Ausfälle kompensieren würde“, sagte WLV-Präsident Hubertus Beringmeier.

Prinzip der Freiwilligkeit

Der Rheinische Landwirtschaftsverbands (RLV) und der WLV verweisen in einer gemeinsamen Presseerklärung auf Diskussion um die Ausweisung von Naturschutz- und FFH-Gebieten, für die man vor zwanzig Jahren eine tragfähige Vereinbarung gefunden habe: Zusätzliche Auflagen in besonders schützenswerten Naturräumen werden nach dem Freiwilligkeitsprinzip umgesetzt und durch Ausgleichszulagen flankiert. Damit konnten die gesellschaftlichen Spannungen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft für lange Zeit befriedet werden. Für wirksamen Insektenschutz bedürfe es keiner gesetzlichen Regelung, so die Landwirte. Schon heute beteilige man sich aktiv an Naturschutzmaßnahmen, wie etwa Blühstreifen, Blühflächen, Nistmöglichkeiten, die Anlage von Hecken oder der Anbau von Zwischenfrüchten. Die Verbände plädieren für die Fortsetzung des Kooperationsprinzips, das in NRW seit mehr als 30 Jahren erfolgreich angewendet werde.

Appell an Bundesregierung

Das Aktionsprogramm Insektenschutz, bestehend aus dem Insektenschutzgesetz und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, nicht in der vorgelegten Fassung zu verabschieden, so der Appell des Verbandes an die Bundesregierung. Das Gesetzespaket sieht u.a. vor, artenreiches Grünland und Streuobstwiesen unter erhöhten Schutz zu stellen und verbietet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in einem Randstreifen von 10 Metern entlang von Gewässern sowie in Schutzgebieten. Bundesweit wären laut Angaben des WLVs hiervon 1,2 Mio. ha landwirtschaftlicher Flächen betroffen, in NRW allein ca. 150 000 ha. Land schafft Verbindung Deutschland spricht sogar von 1,32 Mio. ha Nutzfläche, darunter auch gewerblich genutzte Obstbaum- und Grünlandbestände. Der Verein lehnt das Aktionsprogramm ab und fordert einen Maßnahmenkatalog im Konsens mit der Landwirtschaft. Dass dieses funktionieren könne, habe das Land Niedersachsen mit dem „Niedersächsischen Weg“ gezeigt, deren Lösung mit den geplanten Änderungen vollkommen untergraben werde.

Bereits gestern illuminierten RLV und WLV die Fassade des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in Bonn. Auch für den kommenden Sonntag ist eine Mahnwache in Bonn geplant.

RLV und WLV illuminierten die Fassade des BMU in Bonn. (Bildquelle: WLV)

Insektenschutzgesetz und Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Insektenschutz: DBV fürchtet massive Eingriffe

Das Bundeskabinett könnte bereits nächsten Mittwoch schärfere Auflagen zum Insektenschutz beschließen. Der Bauernverband schlägt Alarm. Im Kreis Soest wären 35.000 ha betroffen.

Das Bundeskabinett hat nicht über das Insektenschutzgesetz entschieden, weil sich Umwelt- und Landwirtschaftsministerium nicht auf letzte Details einigen konnten. Ob das 2021 klappt, ist offen.