Rote Gebiete

WLV hält Gebietsausweisung für rechtswidrig

WLV unterstützt ab sofort auch Normenkontrollanträge, die sich gegen die Landesdüngeverordnung richten.

Der Vorstand des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) hat in seiner Sitzung Mitte Dezember die Landesdüngeverordnung diskutiert. In ihrer Neufassung, die seit dem 1. Dezember 2022 gilt, führt sie zu Düngebeschränkungen auf mehr als 500.000 ha Fläche, den sogenannten roten Gebieten.

Dies hält der Vorstand für rechtswidrig. Mit dem umweltrechtlichen Verursacherprinzip sei dies nicht zu vereinbaren. Der Vorstand bedauert, dass das Land NRW die zuvor geltende Binnendifferenzierung aufgrund der Kritik der EU-Kommission und der Bundesvorgaben nicht beibehalten konnte. Er fordert, dass eine einzelbetriebliche Beurteilung der Düngepraxis in geltendes Recht umgesetzt wird.

Daher wird der WLV ab sofort auch Normenkontrollanträge, die sich gegen die Landesdüngeverordnung richten, unterstützen. Er begrüßt es, dass mehrere Interessengemeinschaften bereits Klagen gegen die Landesdüngeverordnung am Oberverwaltungsgericht des Landes NRW anhängig gemacht haben, und wird sich selbst in einzelnen Fällen an solchen Verfahren beteiligen.

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