Hochsauerlandkreis

Windkraftanlage darf wieder laufen

Der Schutz des Rotmilans erfordert es meist nicht, eine Windkraftanlage komplett abzuschalten, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster: Landwirt Josef Dreps darf seine Anlage wieder anschalten.

Mit so viel Ärger hatte Landwirt Josef Dreps wohl nicht gerechnet, als er 2012 die Genehmigung für eine Windkraftanlage im sauerländischen Marsberg-Erlinghausen beantragte: Schon einen Monat, nachdem er die Genehmigung Anfang 2016 endlich in der Tasche hatte, klagte der NABU. So lief die Enercon-Anlage mit 3 kW nicht einmal ein halbes Jahr, als das Verwaltungs­gericht Arnsberg entschied, sie müsse stillstehen.

Anlage steht still

Der Grund: Die Richter pflichteten dem NABU bei, dass die in der Nähe der Anlage zwischen Februar und Oktober nistenden Rotmilane nicht ausreichend geschützt würden. Zwar hatte der Hochsauerlandkreis bereits in der Genehmigung festgelegt, dass die rund 150 m hohe Anlage bei Grünlandmahd oder Ernte der Felder im Umkreis von 100 m tagsüber ab­zuschalten sei. Zudem sollte er sie zwischen März und Juli sowie zwischen August und Ok­tober tagsüber generell abschalten, sobald brütende oder nistende Vögel in der Nähe beobachtet werden.

Doch das reichte den Richtern nicht. Sie verfügten zunächst im Eilverfahren eine Stilllegung und entschieden dann...