Entlastung bei Energiekosten

Wie funktioniert die Preisbremse?

Seit dem 1. März greifen die sogenannten Energie­preisbremsen. Etliche Privatkunden und Landwirte fragen sich nun, inwieweit sie aktiv werden müssen, um von den Regelungen zu profitieren.

Seit Kurzem sind die von der Bundesregierung initiierten Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme in Kraft. Um Bürger und Unternehmen zu entlasten, wurde ein Verbrauchskontingent-System mit garantierten Höchstpreisen („Preisdeckel“) eingeführt. Wir haben uns das Verfahren etwas genauer angeschaut.

Preisdeckel bei 80 bzw. 70 %

  • Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unter­nehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch von weniger als 1,5 Mio. kWh sowie für Ver­eine beträgt der Preisdeckel 12 Cent/kWh. Für Fernwärme gilt ein gedeckelter Preis von 9,5 Cent/kWh. Dieser niedri­gere Gaspreis gilt für 80 % des im September 2022 prognos­tizierten Jahresverbrauchs. Für den Rest ist der normale Marktpreis zu bezahlen. Das soll zum Energiesparen motivieren.
  • In der Industrie ist seit Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde Gas auf 7 Cent gedeckelt – allerdings nur für 70 % des Jahresverbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis.
  • Beim Strom wird ebenfalls nach Verbrauchsmenge unterschieden: Wer bislang weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr bezogen hat, erhält für 80 % des bisherigen Verbrauchs einen...