Streit um neues Wasserschutzgebiet

Wasserschutz mit der Brechstange?

Im Schwalm-Eder-Kreis sollen auf 5500 ha künftig massive Auflagen für die Flächenbewirtschaftung gelten. Viele Landwirte fürchten durch die neue Wasserschutzgebietsverordnung um ihre Betriebe.

Beweidung: verboten; organische Düngung: de facto verboten; Leguminosenanbau: je nach Flächeneinstufung stark eingeschränkt bis verboten – die neuen Auflagen für das Wasserschutzgebiet (WSG) Haarhausen im Schwalm-Eder-Kreis drohen zum Berufsverbot für etliche Landwirte zu werden – zumindest in den Ortschaften bzw. Ackerfluren der engeren Schutzzone. Das Regierungspräsidium Kassel hat nämlich einen Verordnungsentwurf zur Neufestsetzung des WSG erarbeitet, der es in sich hat und auch überregional seinesgleichen sucht, berichten Norbert Klapp, Stefan Strube und Ralf Desel vom Regionalbauernverband (RBV) Kurhessen im Gespräch mit dem Wochenblatt.

5500 ha in drei Zonen

Das Wasserschutzgebiet im Südwesten der Kleinstadt Borken soll deutlich größer werden als bislang und die Bewirtschaftung nur noch unter strengen Auflagen möglich sein. Betroffen davon sind rund 200 Betriebe mit insgesamt etwa 5500 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Im Umkreis um die Wassergewinnungsstellen (Tiefbrunnen) sind verschiedene Schutzzonen mit abgestuften Bewirtschaftungsauflagen vorgesehen. Außerdem wurde für jedes Flur­stück eine sogenannte Nitrat­austragungs­gefährdungs­stufe (NAG-Stufe) ermittelt, aus der sich erhebliche Ver- und Gebote ergeben. Weil diese am jeweiligen Flurstück festgemacht sind, kommt es vor, dass in einer Bewirtschaftungseinheit mehrere NAG-Stufen kartiert wurden, für die ­unterschiedliche Auflagen gelten, gibt Stefan Strube zu bedenken.

Massive Auflagen

Das ist aber bei Weitem nicht das einzige Problem, weiß der RBV-Geschäftsführer. Ein Blick in den Verordnungsentwurf zeigt, was die Bauern unter anderem erwartet:

  • Künftig sind jährliche Nmin-Boden­proben von jedem Schlag Pflicht. Bei etwa 35 € je Probe (inklusive Probenziehung) kommen da auf Betriebe mit vielen kleineren Flächen schnell mehr als 1000 € pro Jahr an Zusatzkosten zu.
  • Die organische Düngung wird massiv eingeschränkt. Je nach WSG-Zone und NAG-Stufe verlängern sich die...