Noch laufen die Verfahren um die Vorwürfe gegen Gestütsleiterin Kristina Ankerhold. Das Veterinäramt des Kreises Warendorf prüft derzeit fünf Videos, die eine Trainingssituation vom 13. April dieses Jahres zeigen auf die Frage, ob dort gegen Tierschutzrichtlinien verstoßen wurde.
Interne Kommission gegründet
Der kommissarische Leiter des Landgestüts in Warendorf, Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann und Ministerin Ursula Heinen-Esser standen bei einem heutigen Pressegespräch Rede und Antwort, verwiesen jedoch auf die noch nicht abgeschlossenen Prüfungen der vorliegenden Materialien. Das Ministerium hat eine interne Kommission gegründet, die ergänzend zur Untersuchung des Kreisveterinäramtes Warendorf ermitteln soll, ob gegen den Tierschutz verstoßen wurde. Die Kommission setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:
- Ministerialrat Hannen, Leiter Fachreferat Pflanzenproduktion, Gartenbau, Tierhaltung, Agrartechnik, Landgestüt
- Dr. Sylvia Heesen, im NRW-Landwirtschaftsministerium zuständig für Tierschutz
- Dr. Gerlinde von Dehn, Fachtierärztin für Tierschutz, Landesbeauftragte für den Tierschutz
- Ministerialrat Dr. Günther, Referat Justitiariat, Dienstrecht
- Sowie die beiden externen Sachverständigen: Dr. Andreas Franzky, Tierarzt und Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V.
und Ralf Unna, Vizepräsident des Landestierschutzverbandes NRW
Einen Termin für den Abschluss der Bewertung nannte der Staatssekretär nicht. Er stellte aber klar, dass die „Durchführung dieser Methode (Anmerkung: gemeint ist die enge Halsung der Pferde) aufgeklärt werden muss, (...) um sie sachgerecht zu beurteilen".
Zukunft Ankerhold
Kristina Ankerhold befindet sich derzeit im Urlaub, hat aber am 19. Mai um ihre Versetzung gebeten. Ministerin Heinen-Esser plant, ihrer Bitte zu entsprechen, könne dies aber erst tun, wenn eine neue Stelle für die 44-Jährige zur Verfügung stünde.
Zu einem möglicherweise folgenden Disziplinarverfahren wollte die Ministerin keine Stellung nehmen, verwies jedoch auf die klaren Angaben, die das Beamtenrecht für solche Fälle vorsähe.
Hier finden Sie die bisherige Berichterstattung: