Bauernproteste

Verhaltenskodex vom LEH gefordert

Niedersächsische Politiker äußern Verständnis für die Proteste der Landwirte gegen die Handelspraktiken des LEH.

„Wir verstehen jeden Landwirt, der derzeit gegen den Lebensmitteleinzelhandel protestiert. Die Lage auf den Höfen ist verzweifelt. Sie haben kaum mehr Luft zum Atmen. Denn die Erzeugerpreise sind historisch niedrig. Die Kosten sind dagegen gestiegen. Die Rücklagen sind nach Krisen- und Dürrejahren aufgebraucht.", so heißt es in einer Pressemitteilung, der drei Mitglieder des Bundestages: Gitta Connemann (stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion), der agrarpolitische Sprecher Albert Stegemann und Silvia Breher, stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU Deutschlands.

Hintergrund der erneuten Bauernproteste waren die angekündigten Preissenkungen durch den Lebensmitteleinzelhandel.

Marktmacht und Kartellrecht

Die drei Politiker sehen besonderen Handlungsbedarf bei den vier großen Handelsunternehmen Edeka, Rewe, Lidl und Aldi. Gemeinsam vereinten sie 85 % des Marktes auf sich. Es gäbe keine Rechtfertigung für eine mögliche, von Aldi forcierte Preissenkung um 60 Cent je Kilogramm Butter. Sie prangern an, dass die "großen Vier [...] aktuell in ganzseitigen Anzeigen eine faire Partnerschaft mit den Erzeugern" beschwören, faire Preise aber ausblieben.

Bereits am 22. Dezember hat das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft den vier Handelskonzernen einen Entwurf eines Verhaltenskodex vorgelegt, den die Vertreter aus kartellrechtlichen Gründen ablehnten. Der angekündigte eigene Entwurf steht noch aus.

Forderungen an den LEH

Connemann, Breher und Stegemann fordern den Lebensmittelhandel auf, sich zu folgenden Punkten zu verpflichten:

1. Landwirte und ihre Vermarktungsorganisationen werden auf Augenhöhe behandelt. Preise werden nicht diktiert, sondern verhandelt. Preiserhöhungen kommen auch den Landwirten zugute.

2. Standards werden nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und mit Augenmaß gesetzt. Wer die Musik bestellt, bezahlt diese. Erhöhte Standards und der damit verbundene Mehraufwand werden vergütet.

3. Unfaire Handelspraktiken werden nicht angewendet. Insoweit werden die Vorgaben des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der UTP-Richtlinie beachtet. Und die Handelspraktiken der sogenannten „Grauen Liste“ werden wie die Praktiken der „Schwarzen Liste“ als verbindlich beachtet.

4. Qualitätsmerkmale wie Herkunft, Regionalität, Tierwohlhaltung, Nachhaltigkeit etc. werden für Verbraucherinnen und Verbraucher kenntlich gemacht. So haben diese eine echte Auswahlentscheidung.

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