Analyse

Umweltpolitische Auflagen und Reform der Agrarzahlungen: Wie viel Geld weniger?

Wie viel Einkommen bleibt auf Grund von Auflagen und der reformierten GAP auf der Strecke? Eine Analyse für fünf typische Betriebe in NRW.

Ordnungsrecht und Förderrecht – auf diesen beiden Säulen fußt die umweltpolitische Regulierung der deutschen Landwirtschaft. In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber das Ordnungsrecht vielfach verschärft: Düngeverordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Pflanzenschutzanwendungsverordnung und Bundesnaturschutzgesetz. Dazu die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Förderrecht.

Die Frage ist: Wie wirkt sich dieses Bündel (Übersicht 1) auf die Einkommen nordrhein-westfälischer Landwirte aus? Das haben wir für fünf typische Modellbetriebe analysiert. Die Betriebe sollten die wichtigsten Produktionssysteme und Naturräume Nordrhein-Westfalens gut repräsentieren. So entstanden zwei Ackerbaubetriebe, ein Veredlungsbetrieb und zwei Milchviehbetriebe.

Mit dem Fokus auf Kartoffeln, Zuckerrüben und Industriemöhren wirtschaftet Ackerbaubetrieb 1 deutlich intensiver als Ackerbaubetrieb 2, der eher den klassischen Marktfruchtbetrieb darstellt. Seine Besonderheit ist die Aufnahme von Wirtschaftsdünger aus einer Veredlungsregion, womit er den Bedarf an Grundnährstoffen deckt.

Der Veredlungsbetrieb mästet in erster Linie Schweine. Seine Flächen nutzt er weitestgehend für den anfallenden Wirtschafts­dünger. Das benötigte Futter kauft er zu.

Der Milchviehbetrieb am Niederrhein wirtschaftet intensiv und erzielt mit hohem Maisanteil und wenig Dauergrünland hohe Milchleistungen. Durch den Anbau von Winterweizen hält er die Greening-Auflagen ein, mit dem Nebeneffekt von Stroh als Einstreu. Überschüssigen Wirtschaftsdünger kann der Betrieb für 1 €/m³ abgeben. Der zweite Milchviehbetrieb repräsentiert eine extensivere Milcherzeugung. Der Betrieb wirtschaftet im Hochsauerland überwiegend grünlandbasiert. Die wenige Ackerfläche nutzt er vollständig zum Silomaisanbau. Von der Anbaudiversifizierung des Greenings ist dieser Betrieb ausgenommen, da anteilig über 75 % seiner Fläche Grünland ist.

Existenzen gefährdet

Übersicht 2 zeigt die fünf Betriebe und die Auswirkungen der umweltpolitischen Verschärfungen sowie der reformierten GAP auf ­ihre Einkommen in Euro.

Deutlich wird: Die Betriebe sind von den ordnungsrechtlichen Neuregelungen sehr unterschiedlich betroffen. Dies gilt insbesondere für das Glyphosatverbot, für die Auflagen zu den Gewässerrandstreifen und für die Novelle der Düngeverordnung. Das Herbizidverbot in FFH-Gebieten trifft nur den Milchviehbetrieb im Hochsauerland und diesen auch nur minimal. Von der GAP-Reform sind die Betriebe (mit Ausnahme des Veredlungsbetriebes) alle ähnlich betroffen.

Die größten Einkommensrückgänge müssen der Veredlungsbetrieb im Münsterland und der Ackerbaubetrieb in der Börderegion in Kauf nehmen. Im Vergleich zum extensiver wirtschaftenden Milchviehbetrieb im Hochsauerland verlieren sie mit bis zu knapp 200 € fast doppelt so viel Euro pro Hektar Betriebsfläche. Den Veredlungsbetrieb betrifft insbesondere die novellierte Düngeverordnung, während der Ackerbaubetrieb am stärksten durch das Glyphosat­verbot und die GAP-Reform betroffen ist.

Zum Teil könnte es sogar das wirtschaftliche Aus bedeuten. So könnten der Ackerbaubetrieb ohne Spezialkulturen und der extensiv wirtschaftende Milchviehbetrieb auf lange Sicht in ihrer Existenz bedroht sein. Selbst im jeweils ­optimistischen Fall, das heißt bei einer 50%igen Einkommenswirkung der Eco-Scheme-Prämien und bei geringen Ertragswirkungen durch die Düngeverordnung, bleibt der verbleibende Gewinn hinter dem erforderlichen Gewinn zurück. Allerdings: Eine Prüfung auf Existenzgefährdung anhand von Modellbetrieben ist mit großer Unsicherheit behaftet.

Folgen im Detail

Düngeverordnung:
Die Vorschriften der Düngeverordnung 2020 außerhalb der roten Gebiete betreffen Betriebe ohne Wirtschaftsdünger nur gering. Hier ergibt sich kein nennenswerter Mehraufwand. Anders sieht es für Betriebe aus, die Wirtschaftsdünger einsetzen. Verlängerte Sperrfristen, eine erhöhte Mindestwirksamkeit des organischen Stickstoffs und die flächenscharfe 170-kg-N/ha-Grenze beim Einsatz organischer Dünger können die Einkommen im Einzelfall stark senken. Ackerbaubetrieb 2 nimmt Schweinegülle aus einer Veredlungsregion auf und hat höhere Einkommensrückgänge. Seine Reaktion: Die Aufnahmemenge senken und die Stickstoffeffizienz erhöhen. Das erhöht ebenfalls die Kosten, da er andere Grundnährstoffe beschaffen muss. In den roten Gebieten ist die...