Umbau der Ställe
Tierwohlabgabe verfassungsrechtlich bedenklich
Die FDP äußert Bedenken an einer Tierwohlabgabe, die zur Finanzierung von Stallumbauten dienen soll. Sie bezieht sich auf den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages.
Nur wenig Chancen räumt Frank Sitta, der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion einer Tierwohlabgabe ein, die zur Finanzierung von Stallumbauten dienen soll. Der FDP-Politiker äußert verfassungsrechtliche Zweifel an einer solchen Abgabe und beruft sich dabei auf eine Ausarbeitung, die der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seinem Auftrag angefertigt hat.
Falsche Hoffnung für Landwirte
Der FDP-Vize wirft Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner Fahrlässigkeit vor. Mit ihrem Eintreten für eine Tierwohlabgabe mache sie den Landwirten falsche Hoffnungen. Dem FDP-Fraktionsvize zufolge wird ein Umbau der Tierhaltung nur über den Markt gelingen. Voraussetzungen dafür seien ein verbindliches EU-Tierwohllabel auf der einen und Erleichterungen im Bau- und Immissionsrecht für Tierwohlställe auf der anderen Seite.
Der Wissenschaftliche Dienst stuft einen Aufschlag auf tierische Produkte dann als verfassungsrechtlich bedenklich ein, wenn er in Form einer Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion erhoben würde. Dagegen könne eine Abgabe grundsätzlich umgesetzt werden, wenn der Lenkungscharakter im Vordergrund stehe.
Weder homogene Gruppe noch einheitliches Gruppeninteresse
Die Experten verweisen auf eindeutige Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht für Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion aufgestellt habe. So sei bei einer Sonderabgabe auf tierische Produkte weder die geforderte „homogene Gruppe“ der Abgabepflichtigen zu erfüllen, noch könne bei den Fleischkonsumenten von einem erforderlichen „einheitlichen Gruppeninteresse“ ausgegangen werden.
Dominiere hingegen bei einer Abgabe der Lenkungscharakter, sei eine verfassungsgemäße Umsetzung leichter. Deutlich werde könne die Lenkungsfunktion, wenn die Abgabenhöhe je nach Haltungsform abgestuft werde.