Geflügelpest

Zwei weitere Fälle in Paderborn

Das FLI hat den vierten und fünften Fall im Kreis Paderborn bestätigt. Gefahr durch "fliegende Händler".

Zwei weitere Ausbrüche der hoch ansteckenden Geflügelpest (Aviäre Influenza) vom Typ H5, Subtyp H5N1 im Kreis Paderborn wurden vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Betroffen ist ein Betrieb in Delbrück-Steinhorst sowie eine Hobby-Haltung in Delbrück-Sudhagen. Damit gab es im Kreis Paderborn bereits fünf Geflügelpestfälle innerhalb von zwei Wochen.

Enten und Hühnerküken gekeult

In dem betroffenen Betrieb in Delbrück-Steinhorst mussten rund 4.600 Enten sowie 6.300 Hühnerküken getötet werden. Das Kreisveterinäramt hat per Allgemeinverfügung eine Schutz- und eine Überwachungszone um die betroffene Haltung erlassen. Diese neuen Restriktionszonen weisen in Teilen Überschneidungen mit den bereits bestehenden Zonen der ersten drei Ausbrüche auf. Es kommen aber auch neue Gebiete hinzu, sodass 20 Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 53.000 Tieren, die bisher außerhalb der Restriktionszonen lagen, nun erstmals von den verschärften Regeln innerhalb der Zonen bezüglich Handel, Transport und Haltung betroffen sind. In der betroffenen Hobbyhaltung in Delbrück-Sudhagen mussten 53 Tiere getötet werden. Die Haltung liegt im Zentrum der bereits bestehenden Restriktionszonen, sodass sich momentan für die dortigen Geflügelhaltungen keine Änderungen ergeben.

Ministerium warnt vor Gefahr durch "fliegende Händler"

Die neuen Geflügelpestfälle zeigten, dass es sich um ein dynamisches Geschehen handelt, das sich weiter ausbreitet und die hiesigen Hausgeflügelbestände bedroht, teilte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mit. Regelmäßig kommen neue Verdachtsfälle hinzu. In den betroffenen Betrieben in den Kreisen Paderborn und Soest mussten zwischenzeitlich über 83.000 Tiere getötet werden (Puten, Hühner, Gänse und Enten).

Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann warnt vor dem Ankauf von Geflügel von Händlern, die Tiere ohne stationäres Verkaufslokal an wechselnden Orten anbieten: „Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen. Wer sich auf unkontrollierte Ankäufe von ‚fliegenden Händlern‘ aus dem Fahrzeug heraus einlässt, gefährdet letztlich alle Geflügelhalter.“