Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Wie die Veterinäre künftig kontrollieren

Jetzt ist klar, wie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Detail ausgelegt wird und wie Amtsveterinäre künftig bei der Kontrolle vorgehen. Mit weitreichenden Folgen für Sauenhalter und Mäster.

Von der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Februar sind alle Bereiche der Schweinehaltung betroffen, vom Ferkelnest über das Beschäftigungsmaterial bis zur Sensorfütterung. Wie die Regelungen im Detail aussehen, haben die Tierschutzreferenten der Bundesländer am Freitag in den Ausführungshinweisen für Veterinärkontrollen veröffentlicht. Den genauen Wortlaut finden Sie hier. Die ISN hat die wichtigsten Änderungen in einem ISN-Kompakt zusammengestellt.

Die Ausführungshinweise haben es in sich. Manche der Regelungen treten sofort in Kraft, manche haben eine halb- oder mehrjährige Übergangsfrist.


Schadgase und Lärm: Es werden ab sofort nur noch kurzzeitige, unerlässliche Überschreitungen der Schadgas-Grenzwerte toleriert, wenn beispielsweise beim Ablassen der Gülle der Ammoniakgehalt über 20 ppm steigt. Wie, wo und wie oft gemessen werden soll, steht in den Ausführungen zu Stallklimaprüfungen des niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Verbrauchersicherheit (Laves), die Sie hier nachlesen können. Beim Lärm wird nicht der Tierlärm, sondern nur der technisch bedingte Lärm gewertet.
Licht: Die Lichtintensität darf ab sofort in klar abgegrenzten Liegebereichen auf 40 Lux gesenkt werden. Als klar abgegrenzt gelten beispielsweise die Liegekisten in Bettenställen, wobei 40 Lux innerhalb der Betten zum Problem werden können.
Beschäftigungsmaterial: Ab August 2021 muss jedes Schwein jederzeit Zugang zu organischem und faserreichem Beschäftigungsmaterial haben. Dies muss folgenden drei Kriterien genügen:

  • untersuchbar. Das Schweine soll wühlen und hebeln können, z.B durch bodennahes Angebot,
  • bewegbar in Bezug auf Standort...