Geflügelpest

Stallpflicht in Teilen Niedersachsens

In Kreisen mit hoher Geflügeldichte und Gebieten, die aktuell stark vom Vogelzug betroffen sind, wird die Stallpflicht angeordnet.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Seuchenlage hatte Niedersachsen die Landkreise und kreisfreien Städte am 3. November 2020 zu einer Risikobewertung aufgefordert. Diese lagen heute Nachmittag vor. In Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministeriwerden folgende Landkreise und kreisfreie Städte die Aufstallung für alle Betriebe, auch Hobbyhaltungen, anordnen: Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Stadt Delmenhorst, Stadt Emden, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Stadt und Landkreis Oldenburg, Stadt und Landkreis Osnabrück, Osterholz-Scharmbeck, Stade, Vechta, Wesermarsch, Stadt Wilhelmshaven und Wittmund. Die übrigen Veterinärämter sind vom Ministerium aufgefordert worden, ihre Risikobewertungen fortlaufend zu aktualisieren und eine Teil-Aufstallung in avifaunistisch wertvollen Gebieten zu prüfen. Eine landesweite Stallpflicht soll es vorerst nicht geben.

Bislang wurde in Niedersachsen bei drei Wildvögeln (zwei Enten im Landkreis Cuxhaven und eine Nonnengans im Landkreis Wesermarsch) durch das Friedrich-Loeffler-Institut der Geflügelpesterreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen.

Hier lesen Sie mehr:

Im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein wurde das Vogelgrippevirus in einer Geflügelhaltung mit 36 Tieren nachgewiesen. Niedersächsische Geflügelwirtschaft fordert risikoorientierte Stallpflicht.


Mehr zu dem Thema