Für die behördliche Kontrolle haben die Ausführungshinweise keine Rechtsbindung. Das stellte Bernhard Feller von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bei einem Online-Seminar der Erzeugerringe klar. Vielmehr bleibe für die Amtsveterinäre immer ein Interpretationsspielraum.
Gleichzeitig warnte der Berater, das Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Für den Umbau von Deckzentrum und Abferkelbereich haben Sauenhalter zwar noch Zeit. Doch die vergeht mit Planung und Genehmigung des Umbaus oft schneller als gedacht. Also: Die Fristen im Blick behalten.
Beim Neu- oder Umbau ist auch der Liegebereich für Ferkel zu berücksichtigen und die Größe anhand einer Formel zu berechnen. Bei mittleren Absetzgewichten von 7 kg und 13 abgesetzten Ferkeln je Wurf muss das Ferkelnest schon rund 1,5 m² groß sein. So können alle Ferkel gleichzeitig ungehindert in Seitenlage ruhen.
Ein Stallumbauprogramm für Sauenhalter bietet aktuell die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Anträge auf eine Förderung von 40 % der Netto-Investitionskosten können Landwirte bis zum 30. September stellen.
Auch Mäster sollten sich Gedanken machen. Sie müssen ab August organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial anbieten.
Viele Landwirte favorisieren Holz. Das ist zwar erlaubt, aber mit einigen Auflagen verbunden. So sollten Schweine es ins Maul nehmen und zerbeißen können. Fakt ist: Es gibt besseres Beschäftigungsmaterial – gerade im Hinblick auf den Aktionsplan Kupierverzicht. Hier kommt es auf die Einschätzung der Kontrolleure an.
Hinweise zur Anbringung und Einstellung von Beschäftigungstechnik gab Sebastian Husemann vom Erzeugerring Westfalen. Dazu folgt ein ausführlicher Bericht in der kommenden Ausgabe 18 im Schwerpunkt Schwein.
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