Spielraum für Amtsveterinäre

Die Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sollten Klarheit bringen. Doch auch sie werfen Fragen auf. Letztendlich entscheidet der Amtsveterinär vor Ort.

Für die behördliche Kontrolle ­haben die Ausführungshinweise keine Rechtsbindung. Das stellte Bernhard Feller von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-West­falen bei einem Online-Seminar der Erzeugerringe klar. Vielmehr bleibe für die Amtsveterinäre immer ein Interpretationsspielraum.

Gleichzeitig warnte der Berater, das Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Für den Umbau von Deckzentrum und Ab­ferkelbereich haben Sauenhalter zwar noch Zeit. Doch die vergeht mit Planung und Genehmigung des Umbaus oft schneller als gedacht....