Schweinehaltung: Geld vom Land für Tierwohl

Bis zu 20.000 € Zuschuss können Schweinehalter bekommen, die in Tierwohl investieren. Gefördert werden Raufuttervorlage, Kühlung und mehr. Andre Holke Leiter der Schweineberatung der LWK NRW zeigt, worauf zu achten ist.

Wochenblatt: Nordrhein-Westfalen will Tierwohlmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben fördern. Über welches Volumen pro Betrieb sprechen wir?

Andre Holke: Auch im Jahr 2021 können Anträge aus dem Bereich Tierwohl bewilligt und ausgezahlt werden im Rahmen des NRW-Konjunkturprogramms I. Voraussetzung ist, dass aus den schon im Jahr 2020 bereitgestellten 5 Mio. € noch Mittel zur Verfügung stehen. Davon geht das Land nach derzeitigem Stand aus.

Es werden 40% der förderfähigen Investitionskosten als Zuschuss gewährt. Wer 50.000 € oder mehr investiert, bekommt maximal 20.000 €. Das Minimum sind 1000 € – das entspricht einer Investition von 2500 €.

Geht es dabei um Brutto- oder Nettokosten? Und zählt Eigenleistung, beispielsweise beim Anschrauben von Raufen, auch zu den Investitionskosten?

Die Umsatzsteuer ist von der Förderung ausgeschlossen. Daher geht es um Netto-Investitionskosten. Montagearbeit hingegen ist förderfähig – aber nur, wenn sie von Fremdfirmen erledigt wird. Eigenleistung scheidet aus, ebenso gebrauchte, gemietete oder geleaste Technik.

Welche Tierwohl-Technik wird genau gefördert?

Im Schweinebereich werden Anlagen zur Kühlung von Tierhaltungsanlagen gefördert – der nächste Hitzesommer kommt bestimmt. Zudem offene Tränken, Scheuerbürsten sowie Vorrichtungen zur Bereitstellung von verzehrbarem organischem Beschäftigungsmaterial in Schweineställen – sprich Raufen, Knabberstangenhalter, Raufutterautomaten, Strohduschen und Ähnliches.

Welche Unterlagen muss der Landwirt beibringen?

Wichtig: Die Landesförderung gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe mit Betriebssitz und Investitionsstandort NRW. Das Antragsmuster finden...