Für Milcherzeuger ist der Kriterienkatalog QM-Milch bereits Standard. Gleichzeitig ist die Initiative Tierwohl Rind (ITW Rind) in Arbeit. Doch unabhängig davon plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen eigenen Kriterienkatalog zur Umsetzung der Borchert-Kommission. Für Branchenvertreter ist das nicht nachvollziehbar: „Wir verstehen nicht, warum sich das BMEL nicht nach vorhandenen oder zukünftigen Standards, wie ITW Rind oder QM-Tierwohl, richtet.“
Höhere Standards als bisher
Noch befindet sich das Papier wohl in Arbeit und in Abstimmung. Durchgesickert ist aber bereits: Die Bürokraten fordern weit höhere Standards als die heutigen. Es wird voraussichtlich drei Stufen geben. In Stufe 1 ist Laufstallhaltung oder Kombinationshaltung mit Weidegang oder Zugang zum ganzjährig nutzbaren Laufhof gefordert. Außerdem werden ein größeres Tier-Fressplatz-Verhältnis (1,2 : 1; 65 cm je GV ohne Fressgitter) und größere Liegeboxen (wandständig: 2,70 m) als in den aktuellen Ställen vorhanden, gefordert. Die Kriterien sollen wohl bis Januar 2021 erarbeitet werden. Über Rinder- und Kälbermast wurde noch nicht gesprochen.
Einigen Akteuren aus der Branche merken an: Die Empfehlungen der Borchert-Kommission besagen, dass sich bis 2025 rund 50 % der Rinder in Stufe 1 befinden sollen, sowie 10 % in Stufe 2. Bereits im Jahr 2030 sollen 100 % der Rinder Kriterien der Stufe 1 erfüllen. Das würde dann einem gesetzlichen Standard entsprechen. Stufe 1 soll dabei so konzipiert sein, dass „sie in bereits bestehenden Ställen umzusetzen ist, indem Landwirte ihre Besatzdichte reduzieren.“
Kriterien nicht ohne Investitionen zu erreichen
Die Ziele sind mit dem vorliegenden Kriterienkatalog aber nicht ohne erhebliche Investitionen zu erreichen. Das betrifft Mindestvorgaben für die Liegeflächen der Tiere und ein zu enges Tier-Fressplatz-Verhältnis. Außerdem wird die in Bayern definierte Kombinationshaltung nicht berücksichtigt. Aus finanziellen und zeitlichen Gründen bezweifeln Branchenvertreter, dass es bis 2025 eine Marktdurchdringung von 50 % gibt. Ferner würden beträchtliche Teile der heutigen Milchviehhaltung bereits von 2030 an nicht mehr dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen.
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