Narkosegeräte: Weitere Anträge auf Förderung möglich

Das BMEL hat die Antragsfrist für die Förderung von Isofluran-Narkosegeräten zur Ferkelkastration verlängert. Vom 31. August bis 14. September 2020 können Ferkelerzeuger erneut einen Förderantrag stellen.

Zweite Chance: Ferkelerzeuger, die es in der ersten Runde verpasst haben, können jetzt die Gelegenheit nutzen und noch einen Förderantrag für die Anschaffung eines Narkosegerätes stellen. Bis zum 1. Juli 2020 hatten gut 3.500 Sauenhalter die Förderung eines Isofluran-Narkosegerätes bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt. Das entspricht knapp der Hälfte aller deutschen Sauenhalter. Bundesministerin Julia Klöckner möchte nun aufgrund des großen Interesses an der Maßnahme noch weiteren Ferkelerzeugern die Möglichkeit geben, die Förderung in Anspruch zu nehmen: Vom 31. August bis 14. September 2020 können die Betriebe nochmals Anträge zur Förderung eines Isofluran-Narkosegerätes stellen. Insgesamt stehen 20 Mio. € zur Verfügung, die bis Jahresende ausgezahlt werden können. Die Zuwendung ist auf maximal 5.000 € je Sauenhalter begrenzt. Der Auszahlungsantrag kann bis zum 15. Oktober 2020 gestellt werden. Mit dem Auszahlungsantrag sind die Rechnung für das Narkosegerät und der Zahlungsnachweis einzureichen.

Weitere Infos zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter:

www.ble.de/ferkelnarkose