Schweinehalter aufgepasst

Melde-Marathon im Januar

Tierseuchenkasse, HIT-Datenbank, TAM-Meldung und Tierhalterversicherung – schon alles erledigt?

Die wichtigsten Infos:

Für die Meldungen nach dem Tierarzneimittelgesetz gilt trotz Gesetzesänderung noch das bisherige Verfahren. Das heißt: Auch Landwirte dürfen den Antibiotika-Verbrauch melden. Die Tierhalterversicherung ist letztmalig notwendig.

1.  Januar: Stichtag für die Meldung der Tierzahlen an die Tierseuchenkasse NRW, Meldefrist bis 31. Januar 2023.

14.  Januar: Stichtagsmeldung über den Bestand am 1. Januar an die HIT-Datenbank. Wenn die Zahl termingerecht an die Tierseuchenkasse NRW gemeldet worden ist,...