Die wichtigsten Infos:
Für die Meldungen nach dem Tierarzneimittelgesetz gilt trotz Gesetzesänderung noch das bisherige Verfahren. Das heißt: Auch Landwirte dürfen den Antibiotika-Verbrauch melden. Die Tierhalterversicherung ist letztmalig notwendig.
1. Januar: Stichtag für die Meldung der Tierzahlen an die Tierseuchenkasse NRW, Meldefrist bis 31. Januar 2023.
14. Januar: Stichtagsmeldung über den Bestand am 1. Januar an die HIT-Datenbank. Wenn die Zahl termingerecht an die Tierseuchenkasse NRW gemeldet worden ist, leitet diese die Meldung automatisch an die HIT-Datenbank weiter.
14. Januar: Letzter Tag für die TAM-Meldung (Tierarzneimitteldatenbank). Bestandsveränderungen und Antibiotika-Verbrauch des zweiten Halbjahrs 2022 müssen gemeldet werden. Auch die Nullmeldung ist Pflicht.
14. Januar: Mit der Tierhalterversicherung bestätigt der Tierhalter, dass er sich bei der Behandlung mit Antibiotika an die Anweisung des Tierarztes gehalten hat. Am einfachsten ist dies elektronisch, indem ein Haken in der TAM-Datenbank gesetzt wird. Schriftliche Versicherungen müssen in NRW am 14. Januar 2023 bei der AFC Public Services GmbH vorliegen. Entweder per E-Mail an regionalstelle@afc.net, per Fax an die Nummern (02 28) 9 72 75-100 bis -104 oder per Brief an AFC, Dottendorfer Str. 82, 53129 Bonn.
31. Januar: Betriebe, deren Therapiehäufigkeit im ersten Halbjahr 2021 oberhalb der Kennzahl 2 lag, müssen mit dem Hoftierarzt einen Maßnahmenplan erstellen und an ihr Veterinäramt senden.
15. Februar: Nachmeldung an die Tierseuchenkasse NRW, wenn der Bestand sich seit dem 1. Januar durch Zugang aus anderen Betrieben um mehr als 10 % erhöht hat. Die Nachmeldung ist bis zum 28. Februar 2023 möglich.
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