Wir haben mit Mathis Lemke, Teamleiter Service beim Bündler IQ-Agrar gesprochen.
Warum ist ein leerer Stall gefährlich?
Lange Leerstände führen bei Teilnahme an der Initiative Tierwohl immer wieder zu Problemen – eine Aufgabe der Schweinehaltung erst recht. Denn wenn ein Betrieb die Teilnahme an der ITW beendet, benötigt er ein abschließendes Bestätigungsaudit. Ist es unsicher, ob nach einem Leerstand überhaupt wieder Tiere eingestallt werden, ist es ratsam, ein vorsorgliches Audit zu vereinbaren. Häufig kann das ohnehin anstehende Bestätigungsaudit dafür frühzeitig herangezogen werden.
Eine Auditierung kann jedoch nur erfolgen, solange Tiere im Stall sind. Melden Sie sich daher rechtzeitig vor der letzten Ausstallung bei Ihrem Bündler, um den weiteren Verlauf zu besprechen.
Fast jeder Schweinemäster nimmt am QS-System teil. Wo ist das Problem, wenn der Stall länger leersteht?
Es kann beim Salmonellenmonitoring haken, das für die Vermarktung ins QS-System wesentliche Bedeutung hat. Wenn der Stall länger leer steht, kann es passieren, dass der Betrieb unter das Probensoll rutscht, ohne dass der Landwirt dies bemerkt. Gefährlich wird das erst beim nächsten Kategorisierungstermin. Einmal pro Quartal wird der Salmonellenstatus ausgewertet anhand der Proben der vier vorhergehenden Quartale. Ist das Probensoll dann nicht erfüllt, verliert der Betrieb seine Salmonellen-Kategorie. Damit ist er beim nächsten Schlachtschweineverkauf nicht mehr lieferberechtigt für das QS-System.
Warum fällt das dem Schlachthof nicht früher auf?
Der Schlachthof achtet nicht auf die Probenzahl, sondern zieht die Fleischsaftproben gleichmäßig übers Jahr nach einem betriebsindividuellem Beprobungsplan, der abhängig von Betriebsgröße und Mastrhythmus festgelegt wird. Daher ist es wichtig, den Leerstand umgehend nach Wiederaufstallung beim Bündler zu melden, um drohende Liefersperren zu verhindern. Die Meldung bewirkt bei der Quartalskategorisierung eine Verlängerung des Beprobungszeitraums auf maximal fünf Quartale. Zudem kann die Probenzahl bei den Folgeschlachtungen erhöht werden, damit der Betrieb das Probensoll auch im nächsten Quartal nicht unterschreitet.
Was kann der Mäster tun, wenn er das Probensoll auch mit fünf Quartalen nicht erreicht?
Unabhängig vom gemeldeten Leerstand muss das betriebsindividuelle Probensoll erfüllt werden, um die Salmonellenkategorie zu bestimmen. Welche Stückzahl erforderlich ist, steht in den Quartalsinformationen des Bündlers. Wird das aktuelle Probensoll unterschritten, muss der Landwirt vor der nächsten Vermarktung aktiv werden, um die Beprobungslücke zu schließen. Er sollte seinen Hoftierarzt beauftragen, bei den schlachtreifen Schweinen Blutproben zu ziehen und auf Salmonellen untersuchen zu lassen.
Wie lange darf ein Stall leerstehen?
Ein Leerstand umfasst mindestens 30 Tage bis maximal 6 Monate. Er kann nur einmal innerhalb von zwölf Monaten gemeldet werden. Die Teilnahme am QS-System bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.
Ist im Vorfeld absehbar, dass ein Standort länger als sechs Monate keine Mastschweine halten wird, kann eine vorrübergehende Abmeldung vom QS-System infrage kommen. Dies sollte jedoch immer betriebsindividuell und in Absprache mit dem Bündler beurteilt werden.
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