Rinder- und Kälbertransporte

Langstrecken-Rindertransporte in Drittstaaten untersagt

Das Landwirtschaftsministerium verbietet Langstrecken-Rindertransporte in Drittstaaten und lange Beförderungen nicht abgesetzter Kälber.

Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium NRW verbietet lange Rindertransporte in Drittstaaten und lange Transporte nicht abgesetzter Kälber. Die Ergebnisse amtlicher Tiertransportkontrollen, fehlende valide Informationen über Versorgungsstationen in Drittstaaten, wiederholte Überschreitungen maximaler Transportzeiten und fehlende Tränkmöglichkeiten für Kälber auf Fahrzeugen belegen, dass einige Transporte nicht bis zum Bestimmungsort in Drittstaaten tierschutzkonform durchgeführt werden. Das Ministerium hat die Kreisordnungsbehörden angewiesen, Tiertransporte auf diesen Strecken vorerst nicht mehr zu genehmigen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hervor.

Bereits 2015 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zum Tiertransport bis zum Bestimmungsort einzuhalten sind, auch in Drittstaaten. Die Wirtschaft muss laut Pressemiteilung Konzepte für einen tierschutzkonformen Transport entsprechend den europarechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Diese Konzepte müssen Grundlage für die zuständigen Veterinärbehörden sein, rechtskonforme Entscheidungen treffen zu können.

In der Vergangenheit hat das Land NRW bereits konkrete Tierschutzanforderungen an lange Tiertransporte vorgegeben, die von den Veterinärämtern bei der Entscheidung über eine rechtskonforme und tierschutzgerechte Abfertigung von Rindertransporten zu beachten waren. Die Veterinärämter sind aber derzeit nur in der Lage, die Transportrouten und -bedingungen in Staaten innerhalb der EU zu überprüfen.

Nach aktuellen Erkenntnissen reicht dies nach Einschätzung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz nicht aus, um die Rechtskonformität langer Transporte von Rindern in Drittstaaten sicherzustellen.

Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann dazu: "Die zuständigen Veterinärämter müssen über validere Erkenntnisse zum konkreten Transport verfügen, um durch ihre Entscheidung einen europarechtskonformen Transport bis zum Bestimmungsort in einem Drittstaat sicherstellen zu können. Eine Transportabfertigung darf nur erfolgen, wenn so gut wie sicher und nachvollziehbar dokumentiert ist, dass die Tierschutzanforderungen auf der gesamten Strecke eingehalten werden."

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