Kükentöten ist tabu - Zweinutzungshühner

Die Industrie kritisiert, dass das "Kükentöten-Verbot" Wettbewerbsnachteile für die deutsche Geflügelwirtschaft mit sich bringt. Für die Halter von Zweinutzungshühnern ändert sich dagegen nichts.

Dieser Beitrag ist zuerst in der LebensmittelPraxis erschienen.

Auf den bäuerlichen Betrieben war es früher so, dass die Hennen für die Eierproduktion und die männlichen Tiere für das Hähnchenfleisch gehalten wurden. Doch seit Mitte des letzten Jahrhunderts sind die Hühner auf zwei unterschiedliche Zwecke hin gezüchtet worden: Heute gibt es die Rassen der Hochleistungs-Legehennen und die Rassen der Masthühner.

Aufziehen oder nicht ausbrüten

Legehennen können heute bis zu 300 Eier im Jahr legen. Die männlichen Küken der Legehühnerrassen legen natürlich keine Eier, und ihre Mast lohnt sich wirtschaftlich gesehen nicht. Denn im Vergleich zu den Masthühnerrassen setzen diese Tiere nur sehr langsam Fleisch an, gleichen geschmacklich und vom Aussehen eher einem Suppenhuhn und sind daher nur als Verarbeitungsfleisch oder Tierfutter zu gebrauchen. Daher wurden die männlichen Küken bisher in der Regel direkt nach dem Schlüpfen getötet.

In Deutschland wurden jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken auf diese Weise getötet. Das betraf nur die männlichen Küken der Legerassen. Bei den Masthühnern wurden keine Küken getötet, da hier beide Geschlechter gemästet werden. Doch in Deutschland gilt jetzt das Tötungsverbot für männliche Eintagsküken. Entweder werden nun in Deutschland die männlichen Küken der Legehühnerrassen aufgezogen oder das Geschlecht der Embryonen wird in den Brütereien in Deutschland bereits im Brutei bestimmt und die Eier mit männlichen Embryonen werden aussortiert und nicht ausgebrütet.

Wie läuft es technisch ab?

a) Beim endokrinologischen Verfahren werden die Eier etwa neun Tage lang bebrütet. Dann wird von jedem Ei etwas Flüssigkeit gewonnen, ohne dass das Ei-Innere berührt wird. An diesen Proben wird das Geschlecht mit einem biotechnologischen Nachweisverfahren innerhalb kurzer Zeit bestimmt.

b) Beim spektroskopischen Verfahren werden die Bruteier durchleuchtet und das Geschlecht der Embryonen durch eine Analyse des reflektierten Lichts bestimmt. Solche Verfahren sind bereits im Einsatz, allerdings nur in sehr wenigen Brütereien. Aber alle bisherigen Verfahren stehen derzeit noch vor einem Problem: Ab 2024 ist die Geschlechtsbestimmung nicht mehr an Tag acht oder neun, sondern nur noch spätestens am sechsten Brut-Tag erlaubt. So soll sicher ausgeschlossen werden, dass der Hühnerembryo zum Zeitpunkt des Verfahrens bereits ein Schmerzempfinden entwickelt hat. Keines der derzeitigen Verfahren ist bisher dazu in der Lage.

Unter Zeitdruck

Dieser Zeitplan setzt die Geflügelbranche stark unter Druck, ihre Praktiken entsprechend schnell umzustellen. Henner Schönecke, Legehennenhalter, Unternehmer und Vorsitzender des Bundesverbands Ei e. V., kritisiert die Ziele beim Ausstieg aus dem Kükentöten als „zu ambitiös und zu überstürzt“. Beim Verband befürchtet man ein Sterben der Betriebe, die in Deutschland Legehennen ausbrüten. „Es investiert doch jetzt keine Brüterei Millionenbeträge in ein System, das ab 2024 nicht mehr verwendet werden darf. Die zweite Gesetzesstufe sollte...