Tierhalter sollten die betriebliche Situation mit Blick auf das Wohlergehen ihrer Tiere regelmäßig überprüfen. Eine tiergerechte Haltung hat stark an Bedeutung gewonnen. Seit 2014 ist jeder Tierhalter laut Tierschutzgesetz zu einer betrieblichen Eigenkontrolle verpflichtet. Dies kann durch eine systematische Erfassung von Tierschutzindikatoren sowie einer Auswertung der Ergebnisse geschehen. So können Landwirte ihr einzelbetriebliches Management verbessern.
Tierschutzindikatoren erheben und bewerten
Tierhalter haben ein großes Interesse daran, dass es ihren Tieren gut geht. Für die betriebliche Eigenkontrolle sind „geeignete tierbezogene Merkmale (Tierschutzindikatoren)“ zu erheben und zu bewerten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen an Haltung und Betreuung der Tiere nach dem Tierschutzgesetz erfüllt sind.
Eine regelmäßige und systematische Erhebung von Tierschutzindikatoren ermöglicht eine objektive Bewertung der betrieblichen Tierwohlsituation. Das ist aussagekräftiger als sich auf das Bauchgefühl zu verlassen. Tierbezogene Indikatoren messen das Tierwohl direkt am Tier, also am Gesundheitszustand und am Verhalten der Tiere. Demgegenüber beschreiben ressourcen- und managementbezogene Indikatoren, wie Bodengestaltung, Platzangebot oder Enthornungsmanagement, zwar die Gegebenheiten für das Tierwohl, lassen jedoch nur einen indirekten Rückschluss zu, wie es den Tieren wirklich geht.
Eigenkontrolle unterstützen
Um die Tierhalter bei der betrieblichen Eigenkontrolle zu unterstützen, haben RinderExperten aus Wissenschaft, Beratung und Praxis geeignete Indikatoren ausgewählt. Die Erfassung dieser Indikatoren ermöglicht eine betriebliche Schwachstellenanalyse und ergänzt die täglichen Routinekontrollen. Ziel war, dass die Eigenkontrolle eine Unterstützung für Managemententscheidungen bietet, aber auch die gesetzliche Pflicht erfüllt. Es wurden Indikatoren vorgeschlagen,
- die bereits hinsichtlich Praxistauglichkeit erprobt sind,
- für die die notwendigen Daten zum Teil bereits auf den Betrieben vorliegen,
- die von den Tierhaltern möglichst einfach und eindeutig erhoben werden können und
- mit denen die wichtigsten in der Praxis auftretenden Tierschutzprobleme erkannt werden können (siehe Tabelle).
Für die Erhebung der Tierschutzindikatoren ist es wichtig, dass diese nicht einzeln betrachtet und anschließend bewertet werden, sondern immer die gesamtbetriebliche Situation gesehen wird.
Nutzen für den Tierhalter
Eine regelmäßige und systematische Erfassung der betrieblichen Tierwohlsituation im Rahmen einer Eigenkontrolle hilft dem Tierhalter eventuelle Probleme frühzeitig zu erkennen und der hohen Verantwortung für das Wohlergehen seiner Tiere gerecht zu werden.
Die Tierwohl-Eigenkontrolle kann Tierhalter bei betrieblichen Managemententscheidungen unterstützen und bei der Versachlichung der Kommunikation rund um das Wohlergehen der Nutztiere mit der Öffentlichkeit beitragen.
Eine Dokumentation der Ergebnisse ist nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Denn erst durch das Dokumentieren der Indikatorausprägungen kann der Tierhalter Veränderungen über die Zeit erkennen und den Erfolg eventuell eingeleiteter Maßnahmen überprüfen.
- Die Förderung des Vorhabens „Eigenkontrolle Tiergerechtheit – EiKoTiGer“ erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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