Tierschutztransportverordnung

Kälbertransport: Niedersachsen stellt Antrag auf längere Übergangsfrist

Die Niedersächsische Landesregierung hat im Bundesrat beantragt, die Übergangsfrist für das Heraufsetzen des Mindesttransportalters von Kälbern von einem auf drei Jahre zu verlängern.

Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat die Änderung der Tierschutztransportverordnung beschlossen: Das Mindesttransportalter der Kälber soll von bisher 14 auf 28 Tage heraufgesetzt werden. Die Übergangsfrist soll ein Jahr betragen. Das bedeutet die Verordnung gilt 2023.

Nun hat die Niedersächsische Landesregierung im Bundesrat beantragt, die Übergangsfrist für das Heraufsetzen des Mindesttransportalters von Kälbern von einem auf drei Jahre zu verlängern. Ludwig Börger, Referatsleiter Milch beim Bauernverband (DBV) dazu: „Es ist zu begrüßen, dass die niedersächsische Landesregierung eine Verlängerung der Übergangsfrist anstrebt und damit im Bundesrat die Stimme der wirtschaftlich Betroffenen endlich Berücksichtigung findet. Der Deutsche Bauernverband setzt sich für eine längere Übergangsfrist ein. Ein leicht verzögertes Inkrafttreten beseitigt nicht die wirtschaftlichen Herausforderungen, es entschärft auch nicht die einhergehenden Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt. Deshalb sollte im Bundesrat auch darüber beraten werden, dass nachweislich gesunde bzw. fitte Kälber weiterhin im Alter von 14 Tagen transportiert werden können.“

Die Übergangsfrist von einem Jahr ist vor allem zu kurz, wenn genehmigungsbedürftige Bauvorhaben notwendig sind. "Doch auch bei einer verlängerten Übergangsfrist bleibt die Herausforderung, dass der Milchviehhalter für die Kälber zwei Wochen länger Futter, Wasser, Versorgung, bauliche Einrichtungen usw. vorhalten muss, bevor er diese vermarkten kann. Es ist nicht davon auszugehen, dass dies durch höhere Kälberpreisen abgegolten wird", sorgt sich Börger.

Der Bundestag tagt am 21. Januar.

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