Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Kälber müssen auf Gummiböden

Auch für die Kälberhaltung hat der Bundesrat drastische Verschärfungen beschlossen. Landwirte dürfen Kälber unter sechs Monaten nur noch auf Spaltenboden mit Gummiauflage halten. Die Übergangsfrist beträgt drei Jahre.

Der Bundesrat hat am 3. Juli Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen. Im Fokus und für Aufruhr sorgte dabei der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung bei Sauen. Fast unbemerkt blieben dagegen die Änderungen für die Kälberhaltung - die es aber auch in sich haben: Innerhalb einer Übergangsfrist von drei Jahren (auch in Altbauten) müssen Kälber unter sechs Monaten auf weichen Unterlagen...