Tierschutztransportverordnung

Kälber ab 2023 erst mit 28 Tagen transportieren

Nun ist es amtlich: Kälber dürfen ab 2023 erst im Alter von mindestens 28 Tagen transportiert werden.

Von Januar 2023 an dürfen Kälber in Deutschland erst transportiert werden, wenn sie 28 Tage oder älter sind. Das ist nun amtlich. Die Änderung der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) wurde im Sommer dieses Jahres beschlossen und am 30. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Eine weitere Änderung der TierSchTrV betrifft die Transportdauer bei einer Außentemperatur von mehr als 30°C. Über dieser Temperaturgrenze darf der Transport zum Schlachthof nicht länger als viereinhalb Stunden dauern. Diese Regelung tritt ohne Übergangsfrist vom 1. Januar 2022 an in Kraft.

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