Geflügelpest

Im Norden mehrere Fälle bei Nutzgeflügel

In Mecklenburg-Vorpommern sind 28.000 Tiere eines Biolegehennenbetriebes in Gnoien (Landkreis Rostock) gekeult worden.

Der Betrieb gehört der Erzeugergemeinschaft Fürstenhof an. Dies ist ein Zusammenschluss von 19 ökologisch wirtschaftenen Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Immer mehr Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern ergreifen Schutzmaßnahmen, so gilt inzwischen kreisweit bzw. in Gebieten, wo viele Wildvögel rasten, das Aufstallungsgebot. Dies betrifft die Kreise Nordwestmecklenburg, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen und Ludwigslust-Parchim. Der Landkreis Rostock berät noch über das weitere Vorgehen. Nach Aussagen des Landwirtschaftsministers Dr. Till Backhaus sind in Mecklenburg-Vorpommern bereits 100.000 Tiere der Geflügelpest zum Opfer gefallen.

In Schleswig-Holstein gibt es den dritten Ausbruch von Geflügelpest bei Hausgeflügel. Hier gilt bereits eine landesweite Stallpflicht. In dem zuletzt betroffenen Betrieb werden an verschiedenen Standorten nach Angaben des Kreises insgesamt über 1.000 Enten, Gänse und Masthähnchen gehalten.

Landkreis Höxter mahnt zur Vorsicht

Aufgrund des dynamischen Geschehens im Norden ruft der Veterinärdienst des Kreises Höxter alle Geflügelhalter zu erhöhter Vorsicht auf. Um ein Überspringen des Erregers von Wildvögeln auf Haus- und Nutzgeflügel zu verhindern, müssen alle Betreiber von privaten und gewerblichen Geflügel- und Vogelhaltungen bereits im Vorfeld dafür Sorge zu tragen, das Risiko einer Einschleppung zu verhindern. Das gilt auch für Kleinsthaltungen mit nur wenigen Geflügeltieren. „Die Halter stehen in der Verantwortung, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und einzuhalten“, so Dr. Jens Tschachtschal, der Leiter des Veterinärdienstes.

So darf Haus- und Nutzgeflügel nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Sie dürfen auch nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Des Weiteren sind Futter und Einstreu so zu lagern, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind. Darüber hinaus wird empfohlen, Geflügelställe nur mit sauberen Schuhwerk zu betreten und sehr sorgsam alle Hygieneregeln einzuhalten.

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In Kreisen mit hoher Geflügeldichte und Gebieten, die aktuell stark vom Vogelzug betroffen sind, wird die Stallpflicht angeordnet.


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