Hauptsache beschäftigt?

Ab August wird Beschäftigungsmaterial Pflicht. Höchste Zeit, sich Gedanken zu machen, wo Raufen oder Halter angebracht werden, welches Material zum Betrieb passt und wie man Automaten einstellen kann.

Mit der Initiative Tierwohl fing es an. Seit November bestücken ITW-Teilnehmer ihre Schweinebuchten mit Raufen, Stroh- oder Pelletautomaten, Knabberstangenhaltern und Strohduschen. Denn bei ITW wird Raufutter zum 1. Juli Pflicht.

Spätestens ab dem 1. August wird es für alle Schweinehalter ernst. Denn dann fordert die Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung für alle Schweine organisches, faserreiches Beschäftigungsmaterial und das jederzeit. Damit liegt die Messlatte noch ein Stück höher.

Stroh, Heu oder Pellets

Infrage kommen viele Materialien. Am einfachsten verfügbar sind Stroh oder Heu vom eigenen Feld. Allerdings muss beides ordentlich gelagert werden. Und das heißt in ASP-Zeiten: keine Feldmiete, sondern eine verschließbare Halle. Wer Strohpellets einsetzen will: Diese kommen oft aus Osteuropa. Daher sollte man sich die ASP-Freiheit bescheinigen lassen.

Bei Heu und Stroh in Ballen ist der Nachschub das Problem, wenn die Raufen oder Tonnen von Hand befüllt werden. Denn das Beschäf­tigungsmaterial muss jederzeit verfügbar sein. Die Ausführungshinweise zur Nutztierhaltungs-Verordnung fordern bei Stroh und ähnlichen Materialien ausdrücklich, dass „unmittelbar vor der nächsten Gabe noch ausreichend Restmaterial vorhanden ist“. Ist das nicht sichergestellt, schlagen die Ausführungshinweise vor, Stroh oder Raufutter mit ständig verfügbaren Beschäftigungsobjekten wie Baumwollseilen oder Jutesäcken zu kombinieren.

Faserbriketts halten länger vor. Auch bei Faserpellets muss nicht so oft nachgefüllt werden, wenn sie in Automaten angeboten werden. Bei manchen Fabrikaten lässt sich der Vorrat durch Aufsatz eines Trichters vergrößern.

Wo in der Bucht?

Alle Materialien brauchen einen passenden Platz in der Bucht. Bei Automaten, die auf dem Boden stehen, ist zu beachten, dass diese Fläche den Tieren nicht zur Verfügung steht. Wenn dadurch der Tierbesatz beispielsweise die ITW-Vorgaben überschreitet, sollte man sich für Automaten entscheiden, die an die Trennwand geschraubt werden.

Zudem fordert die Verordnung, dass sich maximal zwölf Schweine einen Beschäftigungsplatz teilen. Das bedeutet, dass bei größeren Buchten gleich mehrere Automaten, Raufen oder Halter angebracht werden müssen. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld Gedanken über den geeigneten Platz zu machen. Doppelraufen oder -automaten, die an der Trennwand...