Änderung Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verkündet

Gummiauflagen auf Spaltenböden für Kälber

Die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung tritt in Kraft. Das betrifft auch die Kälberhaltung. Am 9. Februar 2024 muss der Liegebereich weich oder elastisch verformbar sein.

Kälbern mit einem Alter von weniger als sechs Monaten muss künftig ein trockener und weicher oder elastisch verformbarer Liegebereich zur Verfügung stehen. Das besagt der Bundesratsbeschluss vom 3. Juli 2020 zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Die Änderung wurde am 8. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Übergangsfrist beträgt für Neubauten sowie für bereits genehmigte Ställe drei Jahre und endet am 9. Februar 2024. Auf Antrag kann es eine Härtefallregelung von weiteren drei Jahren geben.

Als weich oder elastisch verformbar gelten, laut Verordnung, nachgiebige Gummibodenbeläge oder Einstreu. Das hat für Betriebe mit Betonspalten- oder Bongossiböden weitreichende finanzielle Konsequenzen.

Der Bundesverband der Kälbermäster rechnet damit, dass die kurze Übergangsfrist von drei Jahren viele Kälbermäster in Deutschland finanziell überfordern wird, mit dem Ergebnis, dass die Zahl der Kälbermäster sinkt. "Deshalb fordern wir die Politik auf, die Kälbermäster bei der Umsetzung der Verordnung zu unterstützen und den Einbau von Gummiböden zu fördern", sagt Theresa Averbeck vom Bundesverband der Kälbermäster.

Die Haltung von Kälbern und Fressern auf Spaltenböden ist zukünftig nur noch mit elastischen Auflagen möglich. Was bietet der Markt und was sagen Praktiker?


Mehr zu dem Thema