Sauenhaltung

Größere Abferkelbuchten durch die Hintertür

Fragt man die ISN, grenzen die neuen Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung an Willkür. Besonders gravierend sei der Wenderadius von mindestens zwei Metern in der Abferkelbucht.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz hat im Dezember die Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erneut geändert und kürzlich veröffentlicht. Neu ist die Definition der Größe des Wendekreises, welcher der Sau in der Abferkelbucht während der Bewegungsphase zur Verfügung stehen muss. Demnach muss dieser nun mindestens einen Durchmesser von zwei Metern haben – je nach Größe der Sauen auch mehr. Bislang war kein genaues Maß vorgegeben. Mehr dazu lesen Sie hier.

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hält die aktuellen Änderungen für eine völlig inakzeptable Verschärfung des Ordnungsrechts.

Mehr Platz nicht immer gut

"Die in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erst kürzlich festgelegte Mindestgröße der Abferkelbucht von 6,5 m² wird durch die Änderung der Ausführungshinweise nun schon wieder ausgehebelt", so die Einschätzung des Geschäftsführers der ISN-Projekt GmbH, Dr. Karl-Heinz Tölle. Zusammen mit den riesigen Vorgaben für das Ferkelnest (~1,5 m²) sei ein Wendekreis für die Sau mit einem Durchmesser von zwei Meter oder mehr auf dieser Fläche nahezu unmöglich umzusetzen.

Um einen Wenderadius von zwei Metern zu ermöglichen, müsste die Abferkelbucht in diesem Beispiel etwa 7,5 m² (2,35 m X 3,20 m) groß sein. (Bildquelle: abgewandelt nach Tölle)

Zwei Meter seien als Durchmesser völlig übertrieben, schließlich drehten sich die Sauen nicht starr um den eigenen Mittelpunkt. Stattdessen solle man darauf schauen, wie sich die Sauen tatsächlich umdrehen. Verschiedene Projekte wie zum Beispiel "InnoPig" hätten gezeigt, dass mehr Platz in der Abferkelbucht nicht zwangsläufig gut sei.

"Lotterie" statt Planungsicherheit

ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack kritisiert, dass vor der Verabschiedung der neuen Ausführungshinweise kein Austausch mit den Fachleuten und der Branche stattfand. Nun werde die ohnehin fehlende Planungssicherheit für die Sauenhalter endgültig zur Lotterie. "So kann kein Tierhalter wirtschaften oder gar investieren. Wir werden diese Verschärfung des Ordnungsrechts durch die Hintertür intensiv prüfen. Außerdem werden wir prüfen, welche Auswirkungen die Änderung auf bereits umgesetzte Projekte und mögliche Förderungen haben kann. Denn so sind die Vorreiter die Hauptgeschädigten", so Staack.

Die Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind Bestandteil des Handbuchs zur Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen. Das passt die AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz je nach Bedarf an. Es gibt zum Beispiel Hinweise dazu, wie die Tierschutzgesetzgebung bei der amtlichen Kontrolle in den tierhaltenden Betrieben auszulegen ist. Somit sind diese Ausführungshinweise – obwohl nicht direkt rechtsverbindlich – von großer Bedeutung für die Tierhalter.

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