Borchert: Sicherer Ausgleich gesucht

Die Borchert-Kommission will den Umbau der deutschen Nutztierhaltung durch Prämien und Investitionszuschüsse begleiten. Für deren Gegenfinanzierung gibt es mehrere denkbare Varianten.

Ein Umbau der heimischen Tierhaltung, wie ihn die Borchert-­Kommission vorschlägt, wird teuer. Klar ist, dass die Landwirte bei ihren Bemühungen um mehr Tierwohl unterstützt werden müssen. Woher das Geld dafür kommen soll, hat die Politik um Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner noch nicht entschieden. Sie hat bei der Bonner Anwaltskanzlei Redeker – Sellner – Dahs vielmehr zunächst eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. In dem 275 Seiten umfassenden Gutachten haben die Juristen unter anderem verschiedene Finanzierungsoptionen zur Förderung des Tierwohl-Umbaus beleuchtet und rechtlich bewertet.

Welches Finanzmodell?

Die Fachleute der Kanzlei konzentrieren sich bei ihren Bewertungen auf die drei Varianten:

  • höhere Mehrwertsteuer (Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für tierische Produkte von 7 auf 19 %)
  • Verbrauchsteuer (Einführung einer zusätzlich zum eingekauften Produkt erhobenen „Tierwohl­abgabe“) und
  • „Tierwohl-Soli“ (Einführung einer am „Solidaritätszuschlag“ orientierten Ergänzungsabgabe zur Einkommens- und Körperschaftssteuer).

Weitere Optionen zur Finanzierung des Tierwohlumbaus wie die Umwandlung von EU-Direktzahlungen, die Entnahme der Gelder aus dem allgemeinen Staatshaushalt oder eine Umlage analog zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden in der Studie ebenfalls diskutiert. Ihnen werden aber aus unterschiedlichen Gründen keine großen Chancen eingeräumt. Bei der Mehrwertsteuer gibt es ­darüber hinaus die Variante, diese nicht nur für tierische Erzeugnisse zu erhöhen, sondern den Steuersatz für alle Lebensmittel beispielsweise um 2 % anzuheben.

Zweckbindung möglich?

Den drei in unserer Übersicht aufgeführten Hauptvarianten ­stehen aktuell keine...


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